Alleinige Wohnung oder Hauptwohnung anmelden
Beschreibung
Hinweise für Waldfeucht
Wenn Sie in die Gemeinde Waldfeucht ziehen oder innerhalb der Gemeinde umziehen, müssen Sie sich innerhalb einer Frist von zwei Wochen an- bzw. ummelden. Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn Sie in das Ausland verziehen. Bei Familien braucht nur eine betroffene Person zu erscheinen.
Ziehen Sie in eine Wohnung ein, die nicht Ihnen gehört, benötigen Sie für die Anmeldung eine Bestätigung des Wohnungsgebers.
Für volljährige Personen (auch Kinder und Ehegatten) ist eine Vollmacht erforderlich. Außerdem benötigen Sie Personalausweis oder Reisepass jeder betroffenen Person. Pfleger und Betreuer benötigen den Gerichtsbeschluss.
Terminabsprache ist erforderlich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Es werden folgende Unterlagen benötigt:
- Meldeschein (wird von den Gemeinden gegebenenfalls zum Download oder auch vorausgefüllt bereitgestellt),
- Personalausweis und/oder Pass als Nachweis der Identität und zur Änderung der Wohnungsangaben
- Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal.
Folgende Daten beziehungsweise Unterlagen werden zusätzlich benötigt von
- aus dem Ausland zugezogenen Personen: die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs),
- betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis,
- Personen, die nicht selbst erscheinen können: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person.
Ehegatte beziehungsweise Ehegattin, Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerin und Familienangehörige mit denselben Zuzugsdaten (Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen) sollen gemeinsam einen Meldeschein verwenden. Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Heiratsurkunde).
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben eine neue Hauptwohnung bezogen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 17 Absatz 1 und 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 21 Absatz 4 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 22 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 23 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 24 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
- 17.1 , 17.3, 22 und 23 Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
- § 23a Bundesmeldegesetz (BMG)
Verfahrensablauf
Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:
- Sie sprechen persönlich vor.
- Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
- Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
- Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Waldfeucht