Denkmalschutz
Für Baudenkmale und Gebäude innerhalb von Denkmalbereichen oder geschützten Gesamtanlagen können Sie eine Zusicherung über die zu erwartende Bescheinigung über durchgeführte Maßnahmen zur Erhaltung oder sinnvollen Nutzung des Baudenkmals oder Gebäudes und deren Kosten beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Hürth
Aufgaben der Unteren Denkmalschutzbehörde
- Schutz und Pflege der Denkmäler
- Unterschutzstellung von Bau- und Bodendenkmälern
- Führen einer Denkmalliste
- Erteilen von Erlaubnisbescheiden
- Beratung und Überwachung von Restaurierungen
- Förderanträge im Denkmalschutz
- Steuerbescheinigungen im Denkmalschutz
Baudenkmäler
Zu den Baudenkmälern zählen Sakralbauten, historische Wohn- und Fachwerkhäuser, imposante Adelsbauten und alte Befestigungsanlagen. Sie zeugen von der Historie der Stadt Hürth und sind weit mehr als bloße Anschauungsobjekte der Geschichtsforschung. Ihre Erhaltung ist von zentraler Bedeutung für die Attraktivität der Stadt.
Mangelnde Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen, unsachgemäßer Umgang, Grundstücksspekulation oder gar das Desinteresse eines Eigentümers können die Existenz eines Baudenkmals gefährden. Kurzfristige Moden oder ungeeignete Nutzungsvorstellungen können wichtige Elemente und Teile eines Baudenkmals für immer auslöschen. Daher ist es eine wichtige Aufgabe der Denkmalbehörden, die Denkmäler in der ganzen Fülle zu erfassen, zu erforschen und zu publizieren. Denn nur die bewusst gemachten Zeugnisses der Vergangenheit wecken das öffentliche Interesse an ihrer Erhaltung und Pflege.
Bodendenkmäler
Die meisten Spuren der Menschheitsgeschichte finden sich im Boden. Bodendenkmäler zeugen von ehemaligen Bestattungsplätzen und Kultorten, von alten Handelsplätzen, Siedlungen oder Befestigungsanlagen. Als Zeugnisse der Besiedlung der Landschaft ermöglichen sie faszinierende Einblicke in die Geschichte und Lebensweise unserer Vorfahren.
Viele Bodendenkmäler sind durch Überplanung, Baumaßnahmen und Bodeneingriffe hochgradig gefährdet und von endgültiger Zerstörung bedroht. Die Denkmalförderungsprogramme helfen dabei, die Bodendenkmäler an Ort und Stelle zu erhalten. Falls Ausgrabungen dennoch nicht zu vermeiden sind, dienen die Zuschüsse dazu, die notwendigen archäologischen Untersuchungen sorgfältig durchzuführen und die wichtigen Bodenurkunden unbeschadet für Archive und Museen zu retten.
Denkmalförderung
Das Land NRW fördert den Schutz und die Pflege wertvoller Denkmäler im Rahmen des Denkmalförderungsprogramms. Förderanträge sind über die Stadt Hürth als Untere Denkmalbehörde an die Bezirksregierungen zu richten.
Neben der direkten Förderung schaffen Steuererleichterungen insbesondere im Einkommenssteuerrecht einen Anreiz, privates Kapital für die Erhaltung von Denkmälern einzusetzen. Sie sind ein Ausgleich für die Last der Erhaltung von Kulturgütern im Interesse der Allgemeinheit.
Über die Möglichkeiten, Steuervergünstigungen für die Pflege und Erhaltung von Denkmälern in Anspruch zu nehmen, informiert die Broschüre "Steuertipps für Denkmaleigentümer". Diese Broschüre sowie der entsprechende Antrag stehen unter dem Reiter "Downloads / Links" zum Download bereit.
Denkmalrechtliche Erlaubnis
Sie sind Eigentümer eines Denkmals und möchten Veränderungen an Ihrem Denkmal vornehmen? Nachfolgend können Sie sich über das Verfahren informieren.
Für die Veränderung von Denkmälern ist nach § 9 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen eine Erlaubnis erforderlich. Diese sollte frühzeitig bei der Unteren Denkmalbehörde beantragt werden, um genügend Zeit für evtl. Abstimmungen zwischen den beteiligten Parteien zu haben. In der Regel lässt sich bei einem gemeinsamen Termin vor Ort die geplante Maßnahme im Detail zu aller Zufriedenheit abstimmen. Dies geschieht in der Regel unter Beteiligung des LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland. Wenn eine erlaubnispflichtige Maßnahme (=Veränderung) geplant ist, empfiehlt es sich, unverbindlich Kontakt mit der Unteren Denkmalbehörde aufzunehmen, damit das weitere Verfahren besprochen werden kann.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Bei Vertretung: Kopie der Vollmacht oder der Vertretungsbefugnis,
- Planungsunterlagen Bestand,
- Planungsunterlagen mit Eintragung der Maßnahmen,
- Begründung der Verpflichtung beziehungsweise steuerliche Abstimmung vor Beginn der Maßnahme mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde (zum Beispiel im Zuge eines Baugenehmigungsverfahren, einer denkmalrechtlichen Genehmigung oder als spezielle Abstimmung dokumentiert)
Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: Nein
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Die Bescheinigung erhalten Sie nur für erforderliche Maßnahmen an einem Baudenkmal oder Gebäude innerhalb eines Denkmalbereiches oder geschützten Gesamtanlage.
Maßnahmen können zum Beispiel erforderlich sein, um
- das Baudenkmal zu erhalten (insbesondere die Substanz),
- die sinnvolle Nutzung sicherzustellen (zum Beispiel durch Heizungsanlagen oder Toiletten),
- besondere denkmalbedingte Pflege und Unterhaltung zur ermöglichen (zum Beispiel restauratorische Wartung) oder
- das äußere Erscheinungsbild des Denkmalbereichs/einer Gesamtanlage, in dem/der sich das Gebäude befindet, zu erhalten.
Dabei sind nur solche Maßnahmen bescheinigungsfähig, die der Eigentümer mit der Bescheinigungsbehörde vor Beginn der Maßnahme schriftlich abgestimmt hat. Die Abstimmung beziehungsweise Zustimmung durch die Bescheinigungsbehörde kann im Rahmen einer denkmalrechtlichen Genehmigung, einer Baugenehmigung oder als spezielle Abstimmung dokumentiert erfolgen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Hürth
- Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW)
Verfahrensablauf
Die Bescheinigung können Sie als Eigentümer eines Gebäudes oder als Bevollmächtigter/Vertretungsbefugter des Eigentümers beantragen. Die zuständige Bescheinigungsbehörde prüft anschließend die Voraussetzungen.
Um frühzeitig Klarheit über den Inhalt der zu erwartenden Bescheinigung zu erhalten, können Sie zusätzlich bei der Bescheinigungsbehörde eine schriftliche Zusicherung über die zu erwartende Bescheinigung beantragen. Die Zusicherung ersetzt nicht die abschließende Bescheinigung. Sie ist daher nicht als Nachweis bei der Beantragung der steuerlichen Vergünstigungen beim Finanzamt geeignet. Bei berechtigten Interesse können Sie jedoch mit dieser Zusicherung beim Finanzamt eine verbindliche Auskunft über die voraussichtliche Bemessungsgrundlage der steuerlichen Vergünstigungen beantragen.
Fristen
Hinweise für Hürth
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Hürth
Kosten
Hinweise für Hürth
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Hürth
Weitere Informationen
Hinweise für Hürth
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern am 03.08.2023
Stichwörter
Hinweise für Hürth