Petition

    Petitionen / Beschwerden / Anregungen an den Rat

    Hinweise für Lengerich

    Beschreibung

    Hinweise für Lengerich

    Jede Person kann sich mit Anregungen und Beschwerden schriftlich an den Rat der Stadt Lengerich wenden - unabhängig von Staatsangehörigkeit, Alter und Wohnort. Die Angelegenheit sollte in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Lengerich fallen; andernfalls wird sie an die zuständige Stelle weitergeleitet.

    In Lengerich ist der Haupt- und Finanzausschuss mit der Erledigung der Anregungen beauftragt, der die Angelegenheit an einen Fachausschuss überweisen kann. Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich. Das Ergebnis einer Petition / Anregung / Beschwerde wird dem Antragsteller unaufgefordert mitgeteilt.

    Ansprechpartner

    FD 18 / Bürgermeisterbüro und Wirtschaftsförderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Tecklenburger Straße 2

    49525 Lengerich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05481 33-418

    Fax: 05481 33-7418

    E-Mail: n.schulte@lengerich.de

    Version

    Technisch geändert am 16.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lengerich

    Formulare

    Hinweise für Lengerich

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lengerich

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lengerich

    • § 24 Gemeindeordnung NRW

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lengerich

    Fristen

    Hinweise für Lengerich

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lengerich

    Kosten

    Hinweise für Lengerich

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lengerich

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lengerich

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de