Petitionen / Beschwerden / Anregungen an den Rat
Hinweise für Lengerich
Beschreibung
Hinweise für Lengerich
Jede Person kann sich mit Anregungen und Beschwerden schriftlich an den Rat der Stadt Lengerich wenden - unabhängig von Staatsangehörigkeit, Alter und Wohnort. Die Angelegenheit sollte in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Lengerich fallen; andernfalls wird sie an die zuständige Stelle weitergeleitet.
In Lengerich ist der Haupt- und Finanzausschuss mit der Erledigung der Anregungen beauftragt, der die Angelegenheit an einen Fachausschuss überweisen kann. Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich. Das Ergebnis einer Petition / Anregung / Beschwerde wird dem Antragsteller unaufgefordert mitgeteilt.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lengerich
Formulare
Hinweise für Lengerich
Voraussetzungen
Hinweise für Lengerich
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Lengerich
§ 24 Gemeindeordnung NRW
Verfahrensablauf
Hinweise für Lengerich
Fristen
Hinweise für Lengerich
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Lengerich
Kosten
Hinweise für Lengerich
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Lengerich
Weitere Informationen
Hinweise für Lengerich
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen