Einbürgerung

    Einbürgerung

    Hinweise für Warendorf

    Beschreibung

    Hinweise für Warendorf

    Zur besseren Integration in die deutschen Lebensverhältnisse können ausländische Mitbürger, die sich längere Zeit in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.

    Das Einbürgerungsrecht unterscheidet zwischen einem Rechtsanspruch auf Einbürgerung und einer Ermessenseinbürgerung.

     

    Um Deutsche oder Deutscher zu werden, gelten bestimmte Voraussetzungen. Auf der Internetseite www.einbürgerung.de finden Sie alle Informationen zu den Voraussetzungen, zur Antragstellung und zum Einbürgerungsverfahren. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.mkjfgfi.nrw/einbuergerungnrw .

     

    Zuständig:
    Der Einbürgerungsantrag wird persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Stadt oder Gemeinde gestellt. Dort werden auch die erforderlichen Antragsvordrucke ausgehändigt und eingehende Beratungen durchgeführt.

    Zuständig für die weitere Bearbeitung des Einbürgerungsantrages sind beim Kreis Warendorf die Mitarbeiterinnen der Staatsangehörigkeitsbehörde:

     

    Bei Wohnsitz in Ahlen (A, K-Z), Telgte (C-K)

    Frau Risse

    Tel. 02581 53-3254

    c.risse@kreis-warendorf.de

     

    Bei Wohnsitz in Ahlen (B-J), Telgte (S-Z)

    Frau Ebochuogu

    Tel. 02581 53-3213

    j.ebochuogu@kreis-warendorf.de

     

    Bei Wohnsitz in Ennigerloh, Everswinkel, Ostbevern, Telgte (L-R)

    Frau Grote

    Tel. 02581 53-3212

    g.grote@kreis-warendorf.de

     

    Bei Wohnsitz in Sassenberg oder Telgte (A-B)

    Frau Hagemann

    Tel. 02581 53-3218

    i.hagemann@kreis-warendorf.de

     

    Bei Wohnsitz in Warendorf, Drensteinfurt (L-R)

    Frau Mierau

    Tel. 02581 53-3215

    l.mierau@kreis-warendorf.de

     

    Bei Wohnsitz in Oelde, Drensteinfurt (S-Z)

    Frau Müller

    Tel. 02581 53-3214

    m.mueller@kreis-warendorf.de

     

    Bei Wohnsitz in Beckum

    Frau Stapelbroek

    Tel. 02581 53-3211

    i.stapelbroek@kreis-warendorf.de

     

    Bei Wohnsitz in Beelen, Sendenhorst, Wadersloh, Drensteinfurt (A-K)

    Frau Knipping

    Tel. 02581 53-3253

    m.knipping@kreis-warendorf.de

     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Staatsangehörigkeitsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Waldenburger Str. 2

    48231 Warendorf

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 25.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Warendorf

    Bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung erhalten Sie Informationen darüber, welche Unterlagen in Ihrem Fall benötigt werden. Diese Unterlagen können von Fall zu Fall sehr unterschiedlich sein.

    Formulare

    Hinweise für Warendorf

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de