Einbürgerung
Hinweise für Tecklenburg
Beschreibung
Hinweise für Tecklenburg
Für die Einbürgerung ist der Kreis Steinfurt zuständig.
Die Stadt Tecklenburg wird in Einbürgerungsangelegenheiten für den Kreis Steinfurt tätig.
Das Antragsformular erhalten Sie in der Stadtverwaltung Tecklenburg. Alternativ können Sie das Formular auch direkt selber herunterladen, ausfüllen und ausdrucken.
Den Einbürgerungsantrag, sowie alle weiteren Unterlagen, die für die Einbürgerung notwendig sind, können Sie nach vorheriger Terminabsprache im Bürgerbüro einreichen. Wir leiten den Antrag und die Anlagen an den Kreis Steinfurt weiter.
Viele weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Kreises Steinfurt Einbürgerung | Kreis Steinfurt (kreis-steinfurt.de),
sowie auf der Seite des Bundesamtes für Migration, Flüchtlinge und Integration Wege zur Einbürgerung (xn--einbrgerung-whb.de)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Tecklenburg
Formulare
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Voraussetzungen
Hinweise für Tecklenburg
Sie leben seit fünf Jahren gewöhnlich und rechtmäßig in Deutschland.
Sie können Ihre Identität und Ihre aktuelle(n) Staatsangehörigkeit(en) nachweisen.
Sie besitzen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis.
Sie können den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen finanzieren. Dazu zählen Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner und zum Beispiel Ihre Kinder, für die Sie Unterhalt zahlen.
Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse, mindestens auf der Stufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
Sie haben ausreichende Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland.
Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung für die Bundesrepublik Deutschland.
Sie bekennen sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihren Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und zum Verbot der Führung eines Angriffskrieges.
Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt worden.
Es liegen keine sonstigen Gründe vor, die einer Einbürgerung entgegenstehen (sogenannte „Ausschlussgründe“)
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Tecklenburg
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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