Einbürgerung

    Einbürgerung

    Hinweise für Hörstel

    Beschreibung

    Hinweise für Hörstel

    Allgemeine Informationen

    Ausländische Staatsangehörige können nach mehrjährigem rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland als deutsche Staatsangehörige eingebürgert werden. Die Einbürgerung wird im Regelfall durch die beim Kreis Steinfurt angesiedelte Einbürgerungsbehörde vorgenommen. Der Antrag wird bei der Stadt Hörstel gestellt und mitsamt den erforderlichen Unterlagen der Einbürgerungsbehörde zugeleitet. Da je nach Lebenssituation unterschiedliche Unterlagen eingereicht werden müssen, geben die zuständigen Mitarbeiter der Stadtverwaltung im persönlichen Gespräch Auskunft hierüber und halten auch den erforderlichen Antragsvordruck bereit.



    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Bürgeramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Sünte-Rendel-Straße 14

    48477 Hörstel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05454 911-277

    Fax: 05454 911-102

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hörstel

    Formulare

    Hinweise für Hörstel

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hörstel

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hörstel

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hörstel

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de