Einbürgerung

    Einbürgerung

    Hinweise für Haltern am See

    Beschreibung

    Hinweise für Haltern am See

    Zuständig für Einbürgerungen ist die Kreisverwaltung Recklinghausen. Im hiesigen Bürgerbüro als vorgelagerte Stelle werden jedoch sowohl die Antragsannahme, als auch die Beratung angeboten.

    Dieses gilt für die Einbürgerung nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz.

    Bitte beachten Sie, dass die Abgabe und Prüfung eines Einbürgerungsantrages nur nach vorheriger Terminvereinbarung (nicht während der freien Sprechstunde) möglich ist. Zudem müssen alle erforderlichen Unterlagen im Original vorgelegt werden. Kopien werden nicht angenommen!

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr.-Conrads-Straße 1

    45721 Haltern am See

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02364 933 180

    Fax: 02364 933 181

    E-Mail: buergerbuero@haltern.de

    Version

    Technisch geändert am 31.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Haltern am See

    • Einbürgerungsantrag
    • Pass/Heimatpass/Aufenthaltsausweis/Reiseausweis (müssen alle gültig sein)
    • Geburtsurkunde
    • Eheurkunde
    • Geburtsurkunde der Kinder
    • Urkunden von frühreren Ehen, Scheidungen, Sorgerecht
    • Zertifikate zum Nachweis Deutschkenntnisse/ B1-Standard
    • Nachweis Einbürgerungstest (ab 17 Punkten)
    • Nachweis Integrationskurs
    • Schulbescheinigung/ Zeugnisse der Kinder
    • Schulabschlusszeugnisse
    • Rentenbescheide/ Renteninformation
    • Kindergeldbescheide
    • Nachweis über Berufsausbildung
    • Nachweis Krankenversicherung/ Krankenversicherungskarte
    • Lohn-/ Gehaltsabrechnung der letzten drei Monate
    • Wohngeld-/ Unterhaltszahlungen u.s.w.
    • Nachweise private Altersvorsorge
    • Nachweise über Eigentum
    • Nachweise über geleistetes Ehrenamt

    Formulare

    Hinweise für Haltern am See

    Voraussetzungen

    Hinweise für Haltern am See

    Alle eingereichten Unterlagen in nicht deutscher Sprache müssen von einem gerichtlich bestellten Übersetzer übersetzt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Haltern am See

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Haltern am See

    Fristen

    Hinweise für Haltern am See

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Haltern am See

    Kosten

    Hinweise für Haltern am See

    Ein unvollständiger Einbürgerungsantrag kann zu einer kostenpflichtigen Ablehnung führen. Genaue Kosten können bei der Einbürgerungsstelle erfragt werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Haltern am See

    Weitere Informationen

    Hinweise für Haltern am See

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de