Einbürgerung

    Einbürgerung

    Hinweise für Bad Honnef

    Beschreibung

    Hinweise für Bad Honnef

    Wenn Sie in Bad Honnef wohnen, eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzen und die Einbürgerung wünschen und daher prüfen lassen möchten, ob die rechtlichen Voraussetzungen in Ihrem Fall vorliegen, vereinbaren Sie bitte einen Termin im Bürgerbüro. Wir können Ihnen dort bei der Zusammenstellung der benötigten Unterlagen helfen und leiten diese an die zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde, den Rhein-Sieg-Kreis, weiter. Dort wird Ihr Antrag abschließend weiterbearbeitet.

     

    Bei Rückfragen nutzen Sie bitte die Emailadresse einbuergerung@bad-honnef.de. Wichtig geben Sie bitte im Betreff: Einbürgerung und Ihren Namen an. 

     

     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 12

    53604 Bad Honnef

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bad Honnef

    • Da sich die benötigten Unterlagen je nach Herkunftsland voneinander unterscheiden, werden die jeweiligen Dokumente in einem ersten Termin festgestellt.

    Formulare

    Hinweise für Bad Honnef

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bad Honnef

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bad Honnef

    1. Termin per Mail (einbuergerung@bad-honnef.de) oder telefonisch (02224 / 184 251) mit dem Bürgerbüro der Stadt Bad Honnef vereinbaren
    2. Erstgespräch mit Festlegung der in Ihrem Fall benötigten Unterlagen
    3. Sammlung der Unterlagen Ihrerseits
    4. Terminvereinbarung für das Zweitgespräch per Mail (einbuergerung@bad-honnef.de) oder telefonisch (02224 / 184 251)
    5. Zweitgespräch und Antragstellung
    6. Weiterleitung des Antrages an den Rhein-Sieg-Kreis

    Fristen

    Hinweise für Bad Honnef

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bad Honnef

    Die Bearbeitungszeit hängt vom Einzelfall ab und kann für die Antragstellung nur vom Bürgerbüro eingeschätzt werden. Da die weitere Bearbeitung beim Rhein-Sieg-Kreis erfolgt, kann nur dort Auskunft über die weitere Bearbeitungsdauer erteilt werden.

    Kosten

    Hinweise für Bad Honnef

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bad Honnef

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bad Honnef

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Bad Honnef

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de