Einbürgerung
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Beschreibung
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Der Anspruch auf Einbürgerung ist im Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) geregelt. Seit dem 27.06.2024 gelten neue Regeln im Staatsangehörigkeitsrecht.
Alle wichtigen Informationen und Voraussetzungen zur Einbürgerung und zum neuen Staatsangehörigkeitsrecht finden Sie unter den Downloads in der Broschüre "Mein Weg zum Deutschen Pass" .
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Eine Erstberatung zur Einbürgerung erfolgt derzeit ausschließlich telefonisch. Setzen Sie sich hierzu bitte zunächst per E-Mail unter Angabe Ihrer derzeitigen Wohnanschrift und Telefonnummer über das Funktionspostfach einbuergerung@rhein-erft-kreis.de mit der Einbürgerungsbehörde in Verbindung. Die Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der Einbürgerungsbehörde werden sich telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzen.
Der Antrag auf Einbürgerung kann per E-Mail an das o. g. Funktionspostfach der Einbürgerungsbehörde des Rhein-Erft-Kreises gerichtet werden.
Alternativ sind die Anträge in Papierform bei den örtlichen Einwohnermeldeämtern/ Bürgerämtern/ Bürgerbüros erhältlich. Schriftliche Einbürgerungsanträge werden auch von diesen Behörden entgegengenommen und an den Rhein-Erft-Kreis zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet.
Erforderliche Nachweise bzw. Unterlagen, welche für die Antragsprüfung erforderlich sind, werden zu gegebener Zeit im Rahmen der Antragsbearbeitung nachgefordert.
Üblicherweise sind dies die in der Broschüre "Mein Weg zum Deutschen Pass" veröffentlichten Nachweise. Je nach Lage des Einzelfalles kann die Beibringung weiterer Unterlagen/Urkunden erforderlich sein.
Die Vorsprache ist gegenwärtig ausschließlich mit einem Termin und nur zum Anlass der Einbürgerung möglich.
Wie lange dauert das Einbürgerungsverfahren?
Die Bearbeitungsdauer liegt bei der Einbürgerungsbehörde des Rhein-Erft-Kreises aufgrund des hohen Antragsaufkommens derzeit bei etwa 18 Monaten. In Einzelfällen kann es auch zu längeren Bearbeitungszeiten kommen.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Für die Bearbeitung und Entscheidung der bei den Städten Bedburg, Brühl, Elsdorf, Erftstadt, Frechen, Hürth, Pulheim und Wesseling gestellten Einbürgerungsanträge ist der Rhein-Erft-Kreis als Einbürgerungsbehörde zuständig. In diesen Fällen stellt der Rhein-Erft-Kreis auch die Einbürgerungsurkunde aus.
Die großen kreisangehörigen Städte Bergheim und Kerpen verfügen über ein eigenes Ausländeramt nebst Einbürgerungsbehörde und entscheiden in eigener Zuständigkeit über Einbürgerungsanträge.
Bitte wenden Sie sich hierzu an die Stadtverwaltung Bergheim unter der Tel. 02271/89-0 bzw. an die Stadtverwaltung Kerpen unter der Tel. 02237/58-0.
Weitere Informationen
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Weitere Informationen zu den Voraussetzungen oder zum Ablauf des Einbürgerungsverfahren erhalten Sie auf
- www.einbuergerung.de
- unter der Telefonnummer 115 (deutschlandweite Behördennummer bei allen Fragen)
- per E-Mail einbuergerung@rhein-erft-kreis.de
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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