Behinderung
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Hinweise für Witten
Beschreibung
Hinweise für Witten
Alle sollen gleichberechtigt dazugehören und selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Niemand soll ausgegrenzt werden und Unterschiedlichkeit soll selbstverständlich sein. Vorurteile sollen abgebaut werden. Die Behindertenkoordinatorin der Stadt Witten setzt sich dafür ein, gemeinsam mit der Politik und Verwaltung und in enger Zusammenarbeit mit den Behindertenverbänden, Sozialverbänden und den Betroffenen selbst, diese Ziele zu erreichen. Anfragen und Anliegen von Menschen mit Behinderungen und deren Angehöriger leite sie umgehend an die zuständigen Stellen der Stadt Witten weiter.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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§ 13 BGG NRW § 3a Hauptsatzung Stadt Witten
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Behindertentoilette plus im Wittener Rathaus http://www.gesundheit-leicht-verstehen.de/ Aktionsplan in Alltagssprache Aktionsplan in Leichter Sprache Jahresbericht 2021
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen