Bewohnerparkausweis
Bewohnerparkausweis
Hinweise für Oelde
Beschreibung
Hinweise für Oelde
Die Stadt Oelde, Fachdienst Öffentliche Sicherheit und Ordnung, ist zuständig für die Ausstellung von Anwohnersonderparkausweisen für Straßen mit erheblichem Parkraummangel im Stadtgebiet Oelde (§ 45 Abs. 1b StVO).
Bewohnerparkausweise ermächtigen Anwohner bestimmter Straßen, ihr Fahrzeug trotz Haltverbot dort zu parken. Um einen Anwohnerparkausweis beantragen zu können, ist es zwingend erforderlich, dass Sie in der Straße Ihren Wohnsitz haben und Halter des jeweiligen Fahrzeuges sind. Weichen Fahrzeughalter und -besitzer voneinander ab, so ist zu belegen, dass das Fahrzeug regulär durch die dort wohnende Person genutzt wird.
Bewohnerparkausweise ermächtigen Anwohner bestimmter Straßen, ihr Fahrzeug trotz Haltverbot dort zu parken. Um einen Anwohnerparkausweis beantragen zu können, ist es zwingend erforderlich, dass Sie in der Straße Ihren Wohnsitz haben und Halter des jeweiligen Fahrzeuges sind. Weichen Fahrzeughalter und -besitzer voneinander ab, so ist zu belegen, dass das Fahrzeug regulär durch die dort wohnende Person genutzt wird.
Straßen mit der Berechtigung für einen Bewohnerparkausweis:
- Bultstraße, Hausnr. 17-40
- Eickhoff-Lehmwall
- Kleygarten
- Schmale Gasse
- Simmeriss
- Wilhelmstraße
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass o.Ä.)
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
- Meldebestätigung
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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§ 45 Abs. 1b Nummer 2a Straßenverkehrsordnung (StVO)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Möchten Sie einen Bewohnerparkausweis beantragen, verlängern oder ändern, steht Ihnen das Online-Formular zur Verfügung.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
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