Erteilung von Parkerleichterungen
Hinweise für Borken
Parkerleichterung für Bewohner
Parkerleichterung für Handwerksbetriebe und ambulante Pflegedienste
Beschreibung
Hinweise für Borken
Parkerleichterung für Bewohner
Als Bewohner können Sie für Ihr Fahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen. Dieser berechtigt zum kostenlosen Parken auf gekennzeichneten Bewohnerparkplätzen unter bestimmten Voraussetzungen.
Parkerleichterung für Handwerksbetriebe und ambulante Pflegedienste
Als Handwerksbetrieb z. B. im Bereich Sanitär, Elektro, Heizung, Glaser, Schreiner etc. oder als ambulanter Pflegedienst können Sie eine Parkerleichterung beantragen.
Diese Genehmigung berechtigt dazu im eingeschränkten Halteverbot zu parken, ohne Entrichtung von Gebühren an Parkuhren und Parkscheinautomaten zu parken, sowie die Höchstparkzeit zu überschreiten, auf Bewohnerparkplätzen zu parken.
Ein "Handwerker-Parkausweis" kann innerhalb des betrieblichen Fuhrparks für 5 Fahrzeuge ausgestellt werden. Die Zulassungsbescheinigungen sind bei Antragstellung vorzulegen. Das Fahrzeug muss mit einer festen Firmenaufschrift in der Größe von mindestens DinA 4 versehen sein. Bei der Beantragung muss die Handwerkerkarte (Eintragung in der Handwerksrolle!) vorgelegt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Sachgebiet - Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02861 939 175
E-Mail: buergerbuero@borken.de
erforderliche Unterlagen
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Parkerleichterung für Bewohner
Fahrzeugschein
Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind
Parkerleichterung für Handwerksbetriebe und ambulante Pflegedienste
Nachweis über die Zugehörigkeit zu Anlage A oder B der Handwerksordnung (Handwerkskarte, Eintragungsnachweis oder ähnliches)
Fahrzeugschein für die Fahrzeuge für die eine Parkerleichterung beantragt wird
Formulare
Voraussetzungen
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Was sind die Voraussetzungen für den Erhalt?
Parkerleichterung für Bewohner
Bewohnerinnen/Bewohner müssen in der betreffenden Parkzone tatsächlich wohnen und mit Hauptwohnung gemeldet sein
Bewohnerinnen/Bewohner verfügen in der Parkzone nicht über einen privaten Stellplatz oder über eine Garage
Bewohnerinnen/Bewohner sind Halterinnen/Halter eines Kraftfahrzeuges, das von ihr/ihm oder Haushaltsangehörigen genutzt werden (ansonsten Bestätigung der/des Kfz-Halterin/Halters erforderlich)
Bewohnerinnen/Bewohner verpflichten sich, den Parkausweis nicht auf Personen außerhalb des Haushaltes zu übertragen
Parkerleichterung für Handwerksbetriebe und ambulante Pflegedienste
Handwerksbetriebe z. B: Sanitär, Elektro, Heizung, Glaser, Schreiner etc.
Ambulante Pflegedienste
Sonstigen Betrieben, die schweres oder umfangreiches Material bzw. Werkzeug transportieren müssen. Es ist glaubhaft zu machen, dass schweres oder umfangreiches Material bzw. Werkzeug transportieren muss.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Borken
§ 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO
Verfahrensablauf
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Fristen
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Die Parkerleichterungen sind zeitlich begrenzt gültig, können jedoch zum Ablaufdatum verlängert bzw. neu beantragt werden.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Abhängig von der Beantragten Parkerleichterung
Parkerleichterung für Bewohner
drei Monate: 6,40 €
ein Jahr: 25,00 €
Parkerleichterung für Handwerksbetriebe und ambulante Pflegedienste
auf dem Gebiet der Stadt Borken: 60,00 €
auf dem Gebiet der Stadt Borken für drei Jahre: 165,00 €
auf dem Gebiet der Kreise Warendorf, Borken, Coesfeld, Steinfurt und der Stadt Münster (Münsterlandgenehmigung): 130,00 €
pro Regierungsbezirk (Münster, Detmold, Köln, Düsseldorf, Arnsberg): 130,00 €
jeder weitere Regierungsbezirk: 60,00 €
NRW-Genehmigung: 300,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
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