Bewohnerparkausweis

    Erteilung von Parkerleichterungen

    Hinweise für Borken

    1. Parkerleichterung für Bewohner

    2. Parkerleichterung für Handwerksbetriebe und ambulante Pflegedienste

    Beschreibung

    Hinweise für Borken

    Parkerleichterung für Bewohner

    Als Bewohner können Sie für Ihr Fahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen. Dieser berechtigt zum kostenlosen Parken auf gekennzeichneten Bewohnerparkplätzen unter bestimmten Voraussetzungen.

    Parkerleichterung für Handwerksbetriebe und ambulante Pflegedienste

    Als Handwerksbetrieb z. B. im Bereich Sanitär, Elektro, Heizung, Glaser, Schreiner etc. oder als ambulanter Pflegedienst können Sie eine Parkerleichterung beantragen.

    Diese Genehmigung berechtigt dazu •im eingeschränkten Halteverbot zu parken, •ohne Entrichtung von Gebühren an Parkuhren und Parkscheinautomaten zu parken, sowie die Höchstparkzeit zu überschreiten, •auf Bewohnerparkplätzen zu parken.

    Ein "Handwerker-Parkausweis" kann innerhalb des betrieblichen Fuhrparks für 5 Fahrzeuge ausgestellt werden. Die Zulassungsbescheinigungen sind bei Antragstellung vorzulegen. Das Fahrzeug muss mit einer festen Firmenaufschrift in der Größe von mindestens DinA 4 versehen sein. Bei der Beantragung muss die Handwerkerkarte (Eintragung in der Handwerksrolle!) vorgelegt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Im Piepershagen 17

    46325 Borken

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02861 939 175

    E-Mail: buergerbuero@borken.de

    Version

    Technisch geändert am 14.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachabteilung 32.2 - Bürgerbüro und Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Im Piepershagen 17

    46325 Borken

    Version

    Technisch geändert am 30.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Borken

    Parkerleichterung für Bewohner

    • Fahrzeugschein

    • Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind

    Parkerleichterung für Handwerksbetriebe und ambulante Pflegedienste

    • Nachweis über die Zugehörigkeit zu Anlage A oder B der Handwerksordnung (Handwerkskarte, Eintragungsnachweis oder ähnliches)

    • Fahrzeugschein für die Fahrzeuge für die eine Parkerleichterung beantragt wird

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Borken

    Was sind die Voraussetzungen für den Erhalt?

    Parkerleichterung für Bewohner

    • Bewohnerinnen/Bewohner müssen in der betreffenden Parkzone tatsächlich wohnen und mit Hauptwohnung gemeldet sein

    • Bewohnerinnen/Bewohner verfügen in der Parkzone nicht über einen privaten Stellplatz oder über eine Garage

    • Bewohnerinnen/Bewohner sind Halterinnen/Halter eines Kraftfahrzeuges, das von ihr/ihm oder Haushaltsangehörigen genutzt werden (ansonsten Bestätigung der/des Kfz-Halterin/Halters erforderlich)

    • Bewohnerinnen/Bewohner verpflichten sich, den Parkausweis nicht auf Personen außerhalb des Haushaltes zu übertragen

    Parkerleichterung für Handwerksbetriebe und ambulante Pflegedienste

    • •Handwerksbetriebe z. B: Sanitär, Elektro, Heizung, Glaser, Schreiner etc.

    • •Ambulante Pflegedienste

    • Sonstigen Betrieben, die schweres oder umfangreiches Material bzw. Werkzeug transportieren müssen. Es ist glaubhaft zu machen, dass schweres oder umfangreiches Material bzw. Werkzeug transportieren muss.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Borken

    § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Borken

    Fristen

    Hinweise für Borken

    Die Parkerleichterungen sind zeitlich begrenzt gültig, können jedoch zum Ablaufdatum verlängert bzw. neu beantragt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Borken

    Kosten

    Hinweise für Borken

    Abhängig von der Beantragten Parkerleichterung

    Parkerleichterung für Bewohner

    • drei Monate: 6,40 €

    • ein Jahr: 25,00 €

    Parkerleichterung für Handwerksbetriebe und ambulante Pflegedienste

    • auf dem Gebiet der Stadt Borken: 60,00 €

    • auf dem Gebiet der Stadt Borken für drei Jahre: 165,00 €

    • auf dem Gebiet der Kreise Warendorf, Borken, Coesfeld, Steinfurt und der Stadt Münster („Münsterlandgenehmigung“): 130,00 €

    • pro Regierungsbezirk (Münster, Detmold, Köln, Düsseldorf, Arnsberg): 130,00 €

      jeder weitere Regierungsbezirk: 60,00 €

    • NRW-Genehmigung: 300,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Borken

    Weitere Informationen

    Hinweise für Borken

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Borken

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de