Bewohnerparkausweis

    Bewohnerparkausweis

    Hinweise für Hilden

    Beschreibung

    Der Anwohnerparkausweis berechtigt zum Parken in Bewohnerparkgebieten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Hilden

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 1

    40721 Hilden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2103 72-1777

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hilden

    Für die Beantragung per E-Mail (buergerbuero@hilden.de) oder Onlineformular werden folgende PDF-Unterlagen benötigt:

    • Personalausweis oder Pass (ggf. i.V.m. dem Aufenthaltstitel)
    • Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein) beidseitig
    • Im Falle der Verlängerung oder bei Kennzeichenänderung den alten Parkausweis
    • bei Gewerbeparkausweis zusätzlich den Antrag auf Ausstellung einer Parkausnahmegenehmigung

    Für die Beantragung vor Ort werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Personalausweis oder Pass (ggf. i.V.m. dem Aufenthaltstitel)
    • Nachweis über den Gewerbebetrieb (z.B. Gewerbe-Anmeldung)
    • Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
    • Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht selbst Halter/in des Fahrzeugs sind (z.B. bei Firmenfahrzeug).
    • Erfolgt die Beantragung durch einen Vertreter Personalausweis und schriftliche Vollmacht des Antragstellers
    • Im Falle der Verlängerung oder bei Kennzeichenänderung den alten Parkausweis

    Im Falle der Verlängerung ist die Bevollmächtigung einer anderen Person möglich. In diesem Falle sind zusätzlich folgende Unterlagen beizubringen:

    • Vollmachtsurkunde
    • Ausweisdokumente (z.B. Personalausweis) von vollmachtgebender und vollmachtnehmender Person

    Formulare

    Hinweise für Hilden

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hilden

    • Gemeldeter Erstwohnsitz oder Gewerbebetrieb in den o.a. Parkzonen.
    • PKW ist auf den Antragsteller zugelassen oder wird nachweislich durch diesen genutzt.
    • Das Fahrzeug muss eine gültige Zulassung besitzen.
    • Es liegt noch kein Anwohnerparkausweis vor.
    • Es liegt kein angemieteter Stellplatz vor.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hilden

    § 45 Abs. 1 b Nr 2a Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hilden

    Fristen

    Hinweise für Hilden

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hilden

    • bei persönlicher Vorsprache (nur mit Termin) wird der Anwohnerparkausweis sofort ausgestellt
    • bei Antragsstellung per E-Mail oder Onlineformular kann der Ausweis zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros ohne Termin abgeholt werden

    Kosten

    Hinweise für Hilden

    • Die Gebühr beträgt 90 Euro für die Laufzeit von einem Jahr ab Datum der Antragsstellung. Ab dem 01.01.2025 erhöht sich die Gebühr auf 120 Euro.
    • Die Änderung des Parkausweises auf Grund Kennzeichenwechsels kostet 20 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hilden

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hilden

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de