Bewohnerparkausweis
Hinweise für Hilden
Beschreibung
Der Anwohnerparkausweis berechtigt zum Parken in Bewohnerparkgebieten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hilden
Für die Beantragung per E-Mail (buergerbuero@hilden.de) oder Onlineformular werden folgende PDF-Unterlagen benötigt:
- Personalausweis oder Pass (ggf. i.V.m. dem Aufenthaltstitel)
- Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein) beidseitig
- Im Falle der Verlängerung oder bei Kennzeichenänderung den alten Parkausweis
- bei Gewerbeparkausweis zusätzlich den Antrag auf Ausstellung einer Parkausnahmegenehmigung
Für die Beantragung vor Ort werden folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis oder Pass (ggf. i.V.m. dem Aufenthaltstitel)
- Nachweis über den Gewerbebetrieb (z.B. Gewerbe-Anmeldung)
- Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
- Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht selbst Halter/in des Fahrzeugs sind (z.B. bei Firmenfahrzeug).
- Erfolgt die Beantragung durch einen Vertreter Personalausweis und schriftliche Vollmacht des Antragstellers
- Im Falle der Verlängerung oder bei Kennzeichenänderung den alten Parkausweis
Im Falle der Verlängerung ist die Bevollmächtigung einer anderen Person möglich. In diesem Falle sind zusätzlich folgende Unterlagen beizubringen:
- Vollmachtsurkunde
- Ausweisdokumente (z.B. Personalausweis) von vollmachtgebender und vollmachtnehmender Person
Formulare
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Voraussetzungen
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- Gemeldeter Erstwohnsitz oder Gewerbebetrieb in den o.a. Parkzonen.
- PKW ist auf den Antragsteller zugelassen oder wird nachweislich durch diesen genutzt.
- Das Fahrzeug muss eine gültige Zulassung besitzen.
- Es liegt noch kein Anwohnerparkausweis vor.
- Es liegt kein angemieteter Stellplatz vor.
Rechtsgrundlage(n)
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§ 45 Abs. 1 b Nr 2a Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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- bei persönlicher Vorsprache (nur mit Termin) wird der Anwohnerparkausweis sofort ausgestellt
- bei Antragsstellung per E-Mail oder Onlineformular kann der Ausweis zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros ohne Termin abgeholt werden
Kosten
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- Die Gebühr beträgt 90 Euro für die Laufzeit von einem Jahr ab Datum der Antragsstellung. Ab dem 01.01.2025 erhöht sich die Gebühr auf 120 Euro.
- Die Änderung des Parkausweises auf Grund Kennzeichenwechsels kostet 20 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe