Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz Bestellung
Die Behörde kann auch über die ohnehin zur Bestellung eines Gewässerschutzbeauftragten Verpflichteten hinaus die Bestellung eines Gewässerschutzbeauftragten anordnen.
Beschreibung
Hinweise für Hennef (Sieg)
Im unmittelbaren Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung, steht der Gewässerschutz. Hierunter versteht man in erster Linie die Einhaltung der Maßgaben und Richtwerte aus der Erlaubnis zur Gewässerbenutzung.
Die Überwachung führt ein eigens für diese Aufgabe verpflichteter Gewässerschutzbeauftragter in Form von Kontrollen in regelmäßigen Abständen durch. Hierbei werden alle genehmigten Ableitungen von Abwässern aus dem öffentlichen Kanalsystem in oberirdische Gewässer in Augenschein genommen und auf mögliche Verschmutzungen hin untersucht.
Als Ergebniss dieser Kontrollen können Falschanschlüsse an den öffentlichen Kanal festgestellt werden, die dann umgehend beseitigt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hennef (Sieg)
Formulare
- Formularbezeichnung: nicht existent
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Hinweise für Hennef (Sieg)
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Hennef (Sieg)
Verfahrensablauf
Es erfolgt die Anordnung seitens der Behörde.
Fristen
Die Anordnung seitens der Behörde ist nicht an Fristen gebunden.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Hennef (Sieg)
Kosten
Hinweise für Hennef (Sieg)
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Hinweise für Hennef (Sieg)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz.
Stichwörter
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