Urkunden Beglaubigung

    Urkunden Beglaubigung

    Beschreibung

    Hinweise für Welver

    Bitte beachten Sie: Geburts-, Abstammungs-, Heirats- und Sterbeurkunden, die von deutschen Standesämtern ausgestellt wurden, dürfen nicht von der Meldebehörde beglaubigt werden. Die entsprechenden Personenstandsurkunden erhalten Sie bei dem Standesamt, das die Geburt, den Sterbefall oder die Eheschließung beurkundet hat.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    06 Bürgerservice / Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 4

    59514 Welver

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 23 84 / 51 - 0

    Fax: 0 23 84 / 51 - 230

    E-Mail: rathaus@welver.de

    Version

    Technisch geändert am 02.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    06 Bürgerservice / Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 4

    59514 Welver

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 23 84 / 51 - 0

    Fax: 0 23 84 / 51 - 230

    E-Mail: rathaus@welver.de

    Version

    Technisch geändert am 06.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Welver

    Bei der Beglaubigung von Fotokopien ist folgendes zu beachten bzw. mitzubringen: das Original Zur Beglaubigung einer Unterschrift ist folgendes zu beachten bzw. mitzubringen: Persönliches Erscheinen zwingend notwendig Personalausweis oder Reisepass Schriftstück, auf dem die Unterschrift beglaubigt werden soll

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Welver

    Beglaubigung einer Fotokopie: 4,20 € je zu beglaubigende Kopie Unterschriftsbeglaubigung: 2,50 € Für Rentenzwecke sind Beglaubigungen gebührenfrei.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de