Urkunden Beglaubigung

    Urkunden Beglaubigung

    Beschreibung

    Hinweise für Medebach

    Beglaubigungen , Unterschriftsbeglaubigungen (sofern nicht notariell erforderlich - z. B. bei Grundstücks- oder Testamentsangelegenheiten)

    Bitte beachten Sie:

    Geburts-, Abstammungs-, Heirats- und Sterbeurkunden, die von deutschen Standesämtern ausgestellt wurden, dürfen nicht von der Meldebehörde beglaubigt werden.

    Die entsprechenden Personenstandsurkunden erhalten Sie bei dem Standesamt, das die Geburt, den Sterbefall oder die Eheschließung beurkundet hat.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Einwohnermelde-/Ordnungs-/Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Österstr. 1

    59964 Medebach

    Version

    Technisch geändert am 29.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einwohnermelde-/Ordnungs-/Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Österstr. 1

    59964 Medebach

    Version

    Technisch geändert am 26.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Medebach

    Bei der Beglaubigung von Fotokopien ist folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:

    • Jeweils das Original und die zu beglaubigende Kopie

    Zur Beglaubigung einer Unterschrift ist folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:

    • Persönliches Erscheinen zwingend notwendig
    • Personalausweis oder Reisepass
    • Schriftstück, auf dem die Unterschrift beglaubigt werden soll

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Medebach

    • Beglaubigung einer Fotokopie:  3,00 € je zu beglaubigende Kopie
    • Unterschriftsbeglaubigung: 2,50 €

    Für Rentenzwecke sind Beglaubigungen gebührenfrei.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de