Urkunden Beglaubigung

    Beglaubigungen

    Hinweise für Lichtenau

    Sie können im Fachbereich 4, Bürgerbüro, amtliche Beglaubigungen erhalten

    Beschreibung

    Hinweise für Lichtenau

    Sie können im Fachbereich 4, Bürgerbüro, amtliche Beglaubigungen erhalten. Hierbei wird bestätigt, dass Kopie und Original eines Dokumentes übereinstimmen bzw. dass eine Unterschrift vor der Behörde geleistet wurde.

    Eine amtliche Beglaubigung ist die Beglaubigung

    • von Urkunden deutscher Behörden oder

    • von Urkunden bzw. Unterschriften zur Vorlage bei deutschen Behörden.

    Nichtbehördliche und ausländische Urkunden für private Zwecke können (nur) von Notaren beglaubigt werden.

    Amtliche Beglaubigungen sind nicht möglich, wenn durch Gesetz eine öffentliche Beglaubigung vorgeschrieben ist, wie zum Beispiel

    • bei Personenstandsurkunden (zuständig ist das Standesamt, dass die Urkunde ausgestellt hat)

    • bei Führungszeugnissen (zuständig ist das Bundeszentralregister)

    • bei Auszügen aus dem Handelsregister (zuständig sind die Amtsgerichte)

    • bei Auszügen aus dem Liegenschaftskataster (zuständig ist das Katasteramt)

    • bei Gesellschaftsverträgen von Aktiengesellschaften und GmbH (zuständig sind Notare)

    Auch ausländische Urkunden werden grundsätzlich nicht amtlich beglaubigt. Hierfür sind die Behörden bzw. Botschaften des jeweiligen Staates zuständig.
    Eine Beglaubigung ist bei ausländischen Urkunden ausnahmsweise nur möglich, wenn eine Übersetzung durch einen anerkannten Übersetzer gleichzeitig vorgelegt wird.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich 4 - Ordnung, Bürgerservice und Sozialhilfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 39

    33165 Lichtenau

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05295/89-0

    Fax: 05295/89-70

    E-Mail: stadt@lichtenau.de

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Lichtenau

    a) Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen: 2,00 EUR
     
    b) Beglaubigung von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen, Zeichnungen, Plänen

    • 1 Seite: 2,00 EUR

    • 2 bis 5 Seiten: 3,00 EUR 

    • 6 bis 10 Seiten: 4,00 EUR 

    • jede weitere Seite: 0,50 EUR

    Beglaubigung von Zeugnisabschriften für in der Energiestadt Lichtenau wohnhafte Schüler:innen, die eine Hauptschule, Realschule oder Gymnasium besuchen:

    je Seite

    höchstens jedoch die unter Buchstabe b) genannte Gebühr: 0,50 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lichtenau

    • Die Beglaubigung ist nicht vom Wohnort abhängig

    • Beglaubigungen mit Apostille, die auf gesetzl. Urkunden gesetzt werden, werden nur bei der Bezirksregierung Detmold gemacht

    • Testamente, Erbscheine werden beim Notar beglaubigt, nicht bei der Energiestadt Lichtenau

    • Versicherungspolice kann nicht beglaubigt werden

    Sollten Sie unsicher sein, ob Ihr Dokument beglaubigt werden kann, erreichen Sie uns jederzeit telefonisch.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de