Urkunden Beglaubigung
Urkunden Beglaubigung
Beschreibung
Hinweise für Wadersloh
Wir dürfen ausschließlich Kopien oder Abschriften von Originalen beglaubigen.
Hinweis: Urkunden zur Vorlage bei einer Behörde dürfen nicht beglaubigt werden.
(z.B. Sterbeurkunden, Geburtsurkunden usw., alle Urkunden im Bereich Standesamt.)
Sie benötigen:
- Originalunterlagen und
- Kopien oder Abschriften der Unterlagen, die beglaubigt werden sollen
(Kopie kann im Bürgerservice erstellt werden; 0,70 EUR/Kopie)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02523 950-2222
E-Mail: buergerservice@wadersloh.de
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen