Urkunden Beglaubigung

    Beglaubigung

    Hinweise für Recke

    Sie benötigen eine amtlich beglaubigte Kopie oder Abschrift eines Schriftstückes? Dann können Sie das Schriftstück bei uns amtlich beglaubigen lassen.

    Beschreibung

    Hinweise für Recke

    Benötigen Sie eine amtlich beglaubigte Kopie oder Abschrift eines Schriftstückes, beachten Sie bitte folgendes:

    • Abschriften von Originalen können von jeder Behörde amtlich beglaubigt werden, sofern die Behörde selbst das Original ausgestellt hat oder die Abschrift für ihren eigenen Bedarf bestimmt ist

    • für amtliche Beglaubigungen von Schriftstücken, deren Original von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde bzw. deren Abschrift bei einer Behörde vorgelegt werden soll, ist die Meldebehörde zuständig

    • Beglaubigungen von Abschriften aus Personenstandsbüchern dürfen nur vom Standesamt vorgenommen werden

    • besteht ein Original aus mehreren Blättern, können Abschriften nur dann beglaubigt werden, wenn aus ihnen der ursprüngliche Zusammenhang des Schriftstückes ersichtlich ist.

    Die Beglaubigung privater Schriftstücke zur privaten Verwendung erfolgt durch einen Notar.

    Beglaubigung von Unterschriften:
    Amtliche Beglaubigungen von Unterschriften erfolgen durch die Meldebehörde nur dann, wenn das unterschriebene Schriftstück zur Vorlage bei einer deutschen Behörde dient. Unterschriften ohne zugehörigen Text, zur öffentlichen Beglaubigung oder für andere Zwecke werden von einem Notar beglaubigt. Die Beglaubigung kann nur dann erfolgen, wenn die Unterschrift in Gegenwart des beglaubigenden Bediensteten vorgenommen oder anerkannt wird.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachdienst Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 28

    49509 Recke

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich II - Bürgerservice und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 28

    49509 Recke

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Recke

    Originale der zu beglaubigenden Kopien

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Recke

    EUR 4,00 pro Beglaubigung; unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenbefreiung erteilt werden

    EUR 2,50 pro Unterschriftsbeglaubigung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de