Urkunden Beglaubigung

    Beglaubigungen

    Beschreibung

    Hinweise für Lengerich

    Die Behörde ist befugt, Abschriften von Urkunden, die sie selbst ausgestellt hat, zu beglaubigen. Weiterhin dürfen Abschriften, Ablichtungen und Vervielfältigungen beglaubigt werden, wenn das Original von einer Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird.

    Ausgeschlossen von der Beglaubigung sind Kopien von deutschen Personenstandsurkunden (Geburts-, Sterbe-, Heiratsurkunden etc.).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Tecklenburger Straße 2

    49525 Lengerich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05481 33-100

    E-Mail: buergerbuero@lengerich.de

    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lengerich

    • Original und Kopie des zu beglaubigenden Schriftstückes

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lengerich

    Global:

    • Verwaltungsverfahrensgesetz

    Lokal:

    • Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Lengerich

    Kosten

    Hinweise für Lengerich

    • 20,00 Euro je Beglaubigung von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen, Zeichnungen, Plänen je Seite (bei mehrfachen Beglaubigungen derselben Vorlage ermäßigt sich die Gebühr ab der zweiten Beglaubigung um 50 %)

    • 0,70 Euro je hier zu fertigende Kopie (DIN A4) jeweils die ersten 10 Seiten

    • 0,40 Euro jeweils ab der 11. Seite

    • 0,90 Euro jeweils größerem Format als DIN A 4 für jede Seite

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lengerich

    Für diese Dienstleistung benötigen Sie einen Termin. Diesen können Sie direkt online unter dem folgenden Link vereinbaren: https://termine-reservieren.de/termine/lengerich/.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de