Beglaubigungen
Beschreibung
Hinweise für Lengerich
Die Behörde ist befugt, Abschriften von Urkunden, die sie selbst ausgestellt hat, zu beglaubigen. Weiterhin dürfen Abschriften, Ablichtungen und Vervielfältigungen beglaubigt werden, wenn das Original von einer Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird.
Ausgeschlossen von der Beglaubigung sind Kopien von deutschen Personenstandsurkunden (Geburts-, Sterbe-, Heiratsurkunden etc.).
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05481 33-100
E-Mail: buergerbuero@lengerich.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lengerich
Original und Kopie des zu beglaubigenden Schriftstückes
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Lengerich
Global:
Verwaltungsverfahrensgesetz
Lokal:
Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Lengerich
Kosten
Hinweise für Lengerich
20,00 Euro je Beglaubigung von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen, Zeichnungen, Plänen je Seite (bei mehrfachen Beglaubigungen derselben Vorlage ermäßigt sich die Gebühr ab der zweiten Beglaubigung um 50 %)
0,70 Euro je hier zu fertigende Kopie (DIN A4) jeweils die ersten 10 Seiten
0,40 Euro jeweils ab der 11. Seite
0,90 Euro jeweils größerem Format als DIN A 4 für jede Seite
Weitere Informationen
Hinweise für Lengerich
Für diese Dienstleistung benötigen Sie einen Termin. Diesen können Sie direkt online unter dem folgenden Link vereinbaren: https://termine-reservieren.de/termine/lengerich/.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen