Urkunden Beglaubigung

    Beglaubigungen

    Beschreibung

    Hinweise für Hürth

    Hinweis: Unter Downloads & Links können Sie online einen Termin in der Einwohnermeldeabteilung buchen.

    Amtlich beglaubigt werden Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen usw. von Schriftstücken, die

    • von einer Behörde ausgestellt worden sind,
    • zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden oder
    • bei einer sonstigen Stelle, der aufgrund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist.

    Ausnahmen - amtliche Beglaubigung einer Kopie ist nicht möglich bei:

    • Notariellen Urkunden
    • Urteilen und Beschlüssen von Gerichten
    • Inländischen Personenstandsurkunden (Geburts-, Sterbe- und Heiratsurkunden), sie bleiben dem Standesbeamten vorbehalten
    • Kopien aus dem Liegenschaftskataster können nur von bestimmten Behörden beglaubigt werden

    Amtliche Beglaubigung von Unterschriften:

    Die Unterschrift muss persönlich bei der Meldebehörde geleistet werden. Der Personalausweis ist zu Prüfzwecken zwingend vorzulegen.

    Beglaubigung von Zeugnissen:

    Zeugnisse können im Einwohnermeldeamt amtlich beglaubigt werden.

    Beglaubigungen für die Rentenversicherung:

    Beglaubigungen von Urkunden, Zeugnissen und anderen Unterlagen zur Vorlage bei der Rentenversicherung werden von der Ansprechpartnerin der Rentenstelle beim Sozialamt vorgenommen.

    Bei Nutzung der Urkunden im Ausland ist entweder eine Apostille oder eine Legalisation nötig.

    Öffentliche Beglaubigung:

    Die öffentliche Beglaubigung ist den Notaren vorbehalten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldeabteilung (30-2)

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 40

    50354 Hürth

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sozialamt (50)

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 40

    50354 Hürth

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hürth

    • Originaldokument

    Bei Unterschriftsbeglaubigung:

    • Personalausweis zur Identifizierung der Person
    • persönliches Erscheinen ist Pflicht
    • Unterschrift muss vor den Augen des Mitarbeiters geleistet werden

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hürth

    Amtliche Beglaubigung erfolgen nach den §§ 33, 34 VwVfG.

    Kosten

    Hinweise für Hürth

    • Beglaubigung 4,20 €
    • Beglaubigung eines Zeugnisses 2,50 €
    • Beglaubigung einer Unterschrift 2,50 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hürth

    Es besteht keine Möglichkeit der Ermäßigung oder Gebührenbefreiung für Studenten.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de