Förderung von elektrisch betriebenen Lastenfahrrädern Bewilligung

    Lastenfahrräder-Förderung

    Sie möchten elektrisch betriebene Lastenfahrräder anschaffen, um umweltfreundlich, schnell und ohne Stau Briefe oder Waren zu transportieren? Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie für die Anschaffung einen Förderbetrag erhalten.

    Beschreibung

    Im Rahmen des „Programms für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen“ (progres.nrw) fördert das Land NRW emissionsarme Mobilität. 

    Um die Klimaschutzziele zu erreichen und die Lebensqualität in den Städten zu verbessern, wird unter anderem auch die Anschaffung von elektrischen Lastenfahrrädern gefördert.

    Förderfähig sind Investitionen für die Anschaffung von elektrisch betriebenen, fabrikneuen Lastenfahrrädern.
     

    Der Förderbetrag wird anhand der förderfähigen Investitionskosten (Grundausstattung nebst fest verbautem Transportaufbau) ermittelt:


    Förderhöhe:

    • 30 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch EUR 2.100 pro Lastenfahrrad für natürliche Personen als Freiberufler oder
      Gewerbetreibende, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts und Personengesellschaften pro Lastenfahrrad,
    • 60 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal EUR 4.200 pro Lastenfahrrad für Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften,
      kommunale Zweckverbände und kommunale Betriebe, sofern diese nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben.
      Pro Antragsberechtigtem sind bis zu 5 Lastenfahrräder pro Jahr förderfähig.

    Online-Dienste

    alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

    Ansprechpartner

    Für Nordrhein-Westfalen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Angebot/ Kostenvoranschlag
    • De-minimis-Erklärung, Unternehmererklärung, Erklärung zu Unternehmen in Schwierigkeiten (bei Unternehmen)
    • Nachweis über Wohnsitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen

    Formulare

    Voraussetzungen

    Die elektrischen Lastenfahrräder müssen eine Nutzlast von mindestens 70 Kilogramm ohne Fahrer aufweisen und eine der folgenden Anforderungen erfüllen:

    • ein verlängerter Radstand oder
    • Transportmöglichkeiten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen oder Gewicht aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad.

    Antragsberechtigt sind:

    • natürliche Personen als Freiberufler oder Gewerbetreibende,
    • juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts,
    • Personengesellschaften,
    • Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände und kommunale Betriebe, sofern diese nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben.

    Der Antragstellende muss nachweisen, dass er zum Zeitpunkt der Auszahlung der Zuwendung einen Wohnsitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung im Land Nordrhein-Westfalen haben wird.


    Zuwendungen unterhalb einer Bagatellgrenze von EUR 350 werden nicht bewilligt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus progres.nrw - Programmbereich Emissionsarme Mobilität - vom 15. Juni 2020, zuletzt geändert am 25. Februar 2021

    Verfahrensablauf

    1. Kostenvoranschlag beziehungsweise Angebot einholen.
    2. Online-Antragsformular ausfüllen und Kostenvoranschlag beziehungsweise Angebot hochladen. Über den Button PIN-Code anfordern wird an die angegebene E-Mail-Adresse ein PIN-Code versandt. Jeder PIN-Code wird einem Formular zugeordnet und muss innerhalb von 30 Minuten eingegeben werden. Anschließend sind die wahrheitsgemäßen Angaben zu bestätigen. Danach wird eine E-Mail zur Bestätigung versandt.
    3. Nach positiver Prüfung des Antrages erhalten Sie den Zuwendungsbescheid. Sie können nun die Maßnahme beauftragen.
    4. Nach Durchführung der Maßnahme kann wie im Zuwendungsbescheid beschrieben die Zuwendung abgerufen werden.
    5. Nach positiver Prüfung des Auszahlungsantrages wird die Zuwendung überwiesen.

    Fristen

    Reichen Sie frühzeitig Ihren Antrag ein. Sie dürfen die Anschaffung der Lastenräder erst beauftragen, wenn über Ihren Förderantrag entschieden wurde.

    Bearbeitungsdauer

    Ziel: 12 Wochen

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Zum Förderprogramm: https://www.bra.nrw.de/energie-bergbau/foerderinstrumente-fuer-die-energiewende/foerderung-von-elektrischenlastenfahrraedern Zu Elektromobilität: www.elektromobilitaet.nrw

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 26.01.2022

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de