Beseitigung von Anlagen Genehmigung von Denkmalen, die in der Denkmalliste eingetragen sind

    Abbruchgenehmigung einer Anlage beantragen

    Hinweise für Salzkotten

    Beschreibung

    Hinweise für Salzkotten

    nicht angegeben

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachdienst 4.5 - Bauordnung, Denkmalschutz & Friedhöfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 8

    33154 Salzkotten

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Salzkotten

    Formulare

    Hinweise für Salzkotten

    Voraussetzungen

    Hinweise für Salzkotten

    Erfüllt eine Sache die Voraussetzungen für ein Denkmal, so ist das Objekt in die Denkmalliste der Stadt einzutragen. Es besteht eine gesetzliche Eintragungspflicht; ein Ermessen oder ein Beurteilungsspielraum steht der Stadt hierbei nicht zu.

    Die Eintragung oder die Löschung erfolgt von Amts wegen, auf Anregung der Eigentümerin oder des Eigentümers oder auf Antrag des zuständigen Denkmalfachamtes, sofern die Voraussetzungen der Eintragung erfüllt oder die Eintragungsvoraussetzungen entfallen sind. Ist die Wiederherstellung eines Denkmals angeordnet, kann die Eintragung in die Denkmalliste nicht gelöscht werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Salzkotten

    Nordrhein-Westfälisches Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Salzkotten

    Weitere Informationen

    Hinweise für Salzkotten

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Salzkotten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de