Beseitigung von Anlagen Genehmigung von Denkmalen, die in der Denkmalliste eingetragen sind

    Abbruchgenehmigung einer Anlage beantragen

    Hinweise für Morsbach

    Beschreibung

    Hinweise für Morsbach

    Denkmäler sind getrennt nach Baudenkmälern, ortsfesten Bodendenkmälern und beweglichen Denkmälern in die Denkmalliste einzutragen.

    Bewegliche Denkmäler sind nur einzutragen, wenn dies wegen ihrer besonderen Bedeutung, die auch in einem historisch begründeten Ortsbezug liegen kann, angebracht erscheint. Mit der Eintragung in die Denkmalliste unterliegen die Denkmäler den Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes.

    Die Denkmalliste wird von der Gemeinde -Untere Denkmalbehörde- geführt. Die Eintragungen erfolgen in Benehmen mit dem Landschaftsverband Rheinland von Amtswegen, oder auf Antrag des Eigentümers/der Eigentümerin oder des Landschaftsverbandes Rheinland.

    Über die Eintragung in die Denkmalliste wird ein Bescheid erteilt. Die Eintragungen sind zu löschen, wenn die Eintragungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen.

    Die Denkmalliste steht hinsichtlich der Eintragung von Baudenkmälern und ortsfesten Bodendenkmälern allen Bürgerinnen und Bürgern zur Einsicht offen.

    Hinsichtlich der Eintragungen von beweglichen Denkmälern ist die Einsicht nur dem Eigentümer/der Eigentümerin und den sonst dinglich Berechtigten oder von ihnen besonders Ermächtigten gestattet.

    Derzeit sind in Morsbach 62 Denkmäler und 2 Bodendenkmäler in die Denkmalliste eingetragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bauordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 2

    51597 Morsbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02294 699-250

    Fax: 02294 699-187

    E-Mail: kommunalportal@gemeinde-morsbach.de

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Morsbach

    Der Umfang notwendiger Unterlagen ist im Einzelfall zu prüfen.

    Formulare

    Hinweise für Morsbach

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de