Abbruchgenehmigung einer Anlage beantragen
Hinweise für Morsbach
Beschreibung
Hinweise für Morsbach
Denkmäler sind getrennt nach Baudenkmälern, ortsfesten Bodendenkmälern und beweglichen Denkmälern in die Denkmalliste einzutragen.
Bewegliche Denkmäler sind nur einzutragen, wenn dies wegen ihrer besonderen Bedeutung, die auch in einem historisch begründeten Ortsbezug liegen kann, angebracht erscheint. Mit der Eintragung in die Denkmalliste unterliegen die Denkmäler den Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes.
Die Denkmalliste wird von der Gemeinde -Untere Denkmalbehörde- geführt. Die Eintragungen erfolgen in Benehmen mit dem Landschaftsverband Rheinland von Amtswegen, oder auf Antrag des Eigentümers/der Eigentümerin oder des Landschaftsverbandes Rheinland.
Über die Eintragung in die Denkmalliste wird ein Bescheid erteilt. Die Eintragungen sind zu löschen, wenn die Eintragungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen.
Die Denkmalliste steht hinsichtlich der Eintragung von Baudenkmälern und ortsfesten Bodendenkmälern allen Bürgerinnen und Bürgern zur Einsicht offen.
Hinsichtlich der Eintragungen von beweglichen Denkmälern ist die Einsicht nur dem Eigentümer/der Eigentümerin und den sonst dinglich Berechtigten oder von ihnen besonders Ermächtigten gestattet.
Derzeit sind in Morsbach 62 Denkmäler und 2 Bodendenkmäler in die Denkmalliste eingetragen.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Der Umfang notwendiger Unterlagen ist im Einzelfall zu prüfen.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen