Beseitigung von Anlagen Genehmigung von Denkmalen, die in der Denkmalliste eingetragen sind

    Abbruchgenehmigung einer Anlage beantragen

    Hinweise für Heiligenhaus

    Beschreibung

    Hinweise für Heiligenhaus

    In der Denkmalliste sind alle Bau- und Bodendenkmäler des Stadtgebietes erfasst.

    Wenn ein Objekt die Kriterien gemäß § 2 Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) erfüllt, kommt es grundsätzlich mit der Eintragung in die Denkmalliste zur denkmalrechtlichen Unterschutzstellung. Bodendenkmäler und Denkmalbereiche werden nachrichtlich in die Denkmalliste eingetragen. Die Eintragung, Änderung oder Löschung erfolgt von Amts wegen, auf Antrag des Denkmalpflegeamtes, des Eigentümers beziehungsweise der Eigentümerin oder anderen Personen. Dafür hört die Untere Denkmalbehörde das zuständige Denkmalpflegeamt des Landschaftsverbandes an bzw. im Falle von Bodendenkmälern wird das Benehmen mit dem zuständigen Denkmalpflegeamt des Landschaftsverbandes hergestellt.

    Die Heiligenhauser Denkmalliste enthält aktuell 66 Denkmäler. Diese unterteilen sich in 61 Baudenkmäler und 5 Bodendenkmäler (Stand: August 2022).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    II.2 Bauaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 157

    42579 Heiligenhaus

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02056 13-333

    E-Mail: bauaufsicht@heiligenhaus.de

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heiligenhaus

    Formulare

    Hinweise für Heiligenhaus

    Voraussetzungen

    Hinweise für Heiligenhaus

    Die Voraussetzungen für eine Eintragung sind gegeben, wenn an der Erhaltung und Nutzung einer Sache ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Heiligenhaus

    § 2 DSchG NRW - Begriffsbestimmungen
    § 23 DSchG NRW - Denkmalliste

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Heiligenhaus

    Fristen

    Hinweise für Heiligenhaus

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Heiligenhaus

    Kosten

    Hinweise für Heiligenhaus

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heiligenhaus

    Weitere Informationen

    Hinweise für Heiligenhaus

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de