Halteverbotszone einrichten
Beschreibung
Hinweise für Waldbröl
Bei Straßenbaumaßnahmen ist entweder FB 3 - Bauen, Herr Jürgen Hein, oder der Kreis, Straßenverkehrsamt Gummersbach, zuständig.
Im Falle von klassifizierten Straßen (Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen) liegt die Zuständigkeit beim jeweiligen Straßenbaulastträger (für Kreisstraßen die Kreisverwaltung, für Landes- und Bundesstraßen der Landesbetrieb Straßenbau NRW).
Bei Straßenbaumaßnahmen auf Straßen der Marktstadt Waldbröl, die Erdarbeiten, Gerüst- und Kranaufstellungen oder Baumfällarbeiten beinhalten, ist das Straßenverkehrsamt in Gummersbach zuständig.
Für alle sonstigen Maßnahmen (z.B. Gehwegabsenkungen) ist FB 3, Herr Jürgen Hein, zuständig. Für die Straßensondernutzung (z.B. Plakate, Stände usw.) ist Frau Cornelia Grassow zuständig.
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens werden vor Erteilung einer Genehmigung durch die Kreisverwaltung (Straßenverkehrsamt) Träger öffentlicher Belange und somit auch die Marktstadt Waldbröl beteiligt. Bei Veranstaltungen ist dies das Ordnungsamt, ansonsten das Bauamt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Straßenverkehrsamt Oberbergischer Kreis
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02261 88-3633
E-Mail: amt36@obk.de
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Einrichtung einer Halteverbotszone können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Die zuständige Stelle erteilt Ihnen nach Antragstellung eine Anordnung. Sie enthält Angaben darüber, wie Sie den betreffenden Bereich kennzeichnen müssen. Erst nach Erhalt der Anordnung dürfen Sie die betreffenden Verkehrszeichen aufstellen.
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Stehen am Umzugstag trotz aufgestellter Schilder Fahrzeuge in der Halteverbotszone und behindern Ihren Umzug, können Sie die Fahrzeuge abschleppen lassen.
Die Abschleppkosten müssen die Fahrzeughalter tragen. In der Regel müssen Sie jedoch in Vorleistung treten.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 26.01.2021
Stichwörter
Hinweise für Waldbröl