Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone Einrichtung

    Halteverbotszone einrichten

    Für das Be- und Entladen vor dem Haus bei einem Umzug können Sie eine Halteverbotszone einrichten.

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Die Straßenverkehrsordnung (StVO) lässt Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum, welche sich auf den Straßenverkehr auswirken nur zu, wenn von der zuständigen Behörde eine Anordnung zur Sicherung der Arbeitsstelle und zur Sicherung und Ordnung des Verkehrs an der Arbeitsstelle eingeholt und durchgeführt wurde.

    Die verkehrsrechtliche Anordnung legt fest, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist. Hier werden auch ggf. Umleitungen oder der Betrieb einer Ampelanlage geregelt.

    Das Einrichten eines vorübergehenden Haltverbotes zur Reservierung öffentlichen Parkraums (z.B. für Umzugswagen) bedarf ebenfalls einer verkehrsrechtlichen Anordnung. Nach Erhalt der Genehmigung sind die Haltverbotschilder mindestens 48 Stunden vorher, mit dem Hinweis auf deren Gültigkeit aufzustellen. Die Schilder sind durch den Antragsteller selbst zu beschaffen und aufzustellen.

    Ebenfalls ist für das Aufstellen von Containern, Baugerüsten oder eines Baukranes, eine Genehmigung des Ordnungsamtes notwendig, sobald diese auf öffentlicher Fläche aufgestellt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Rechts- und Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Apfelstraße 60

    52525 Heinsberg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heinsberg

    ausgefüllter Antragsvordruck oder detaillierter formloser Antrag

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Heinsberg

    §§ 45,46 StVO

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Heinsberg

    Der Antrag ist schriftlich in digitaler oder postalischer Form zu stellen. Die Genehmigung wird dem Antragsteller darauf zugeschickt.

    Fristen

    Hinweise für Heinsberg

    Anträge sind zwei Wochen vor Beginn der Sperrung zu stellen.

    Kosten

    mindestens EUR 10,20 Die Gebühren ergeben sich aus den kommunalen Satzungen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Stehen am Umzugstag trotz aufgestellter Schilder Fahrzeuge in der Halteverbotszone und behindern Ihren Umzug, können Sie die Fahrzeuge abschleppen lassen.

    Die Abschleppkosten müssen die Fahrzeughalter tragen. In der Regel müssen Sie jedoch in Vorleistung treten.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 26.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Heinsberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de