Halteverbotszone einrichten
Beschreibung
Hinweise für Heinsberg
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) lässt Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum, welche sich auf den Straßenverkehr auswirken nur zu, wenn von der zuständigen Behörde eine Anordnung zur Sicherung der Arbeitsstelle und zur Sicherung und Ordnung des Verkehrs an der Arbeitsstelle eingeholt und durchgeführt wurde.
Die verkehrsrechtliche Anordnung legt fest, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist. Hier werden auch ggf. Umleitungen oder der Betrieb einer Ampelanlage geregelt.
Das Einrichten eines vorübergehenden Haltverbotes zur Reservierung öffentlichen Parkraums (z.B. für Umzugswagen) bedarf ebenfalls einer verkehrsrechtlichen Anordnung. Nach Erhalt der Genehmigung sind die Haltverbotschilder mindestens 48 Stunden vorher, mit dem Hinweis auf deren Gültigkeit aufzustellen. Die Schilder sind durch den Antragsteller selbst zu beschaffen und aufzustellen.
Ebenfalls ist für das Aufstellen von Containern, Baugerüsten oder eines Baukranes, eine Genehmigung des Ordnungsamtes notwendig, sobald diese auf öffentlicher Fläche aufgestellt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Heinsberg
ausgefüllter Antragsvordruck oder detaillierter formloser Antrag
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Heinsberg
§§ 45,46 StVO
Verfahrensablauf
Hinweise für Heinsberg
Der Antrag ist schriftlich in digitaler oder postalischer Form zu stellen. Die Genehmigung wird dem Antragsteller darauf zugeschickt.
Fristen
Hinweise für Heinsberg
Anträge sind zwei Wochen vor Beginn der Sperrung zu stellen.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Stehen am Umzugstag trotz aufgestellter Schilder Fahrzeuge in der Halteverbotszone und behindern Ihren Umzug, können Sie die Fahrzeuge abschleppen lassen.
Die Abschleppkosten müssen die Fahrzeughalter tragen. In der Regel müssen Sie jedoch in Vorleistung treten.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 26.01.2021
Stichwörter
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