Wahlbenachrichtigung Ausstellung für Europawahlen
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Beschreibung
nicht angegeben
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Ansprechpartner
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Rechtsgrundlage(n)
§ 18 Europawahlordnung (EuWO) – Benachrichtigung der Wahlberechtigten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen