Bundestagswahl am 23.02.2025: Wahlbenachrichtigung
Hinweise für Wuppertal
Beschreibung
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Frage:
Ich habe keine Wahlbenachrichtigung bekommen. Bin ich wahlberechtigt?
Antwort:
Wer bis zum 1. Februar keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte bei der Wahl-Hotline (Tel. 563-9009) nachfragen, ob er im Wählerverzeichnis aufgeführt ist.
Frage:
Wo kann ich wählen?
Antwort:
Bitte über VOIS klären, welchem Wahllokal die Person zugeordnet ist.
Frage:
Kann ich auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen?
Es wird keine neue Wahlbenachrichtigung ausgestellt. Deshalb mit gültigem Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein) ins Wahllokal gehen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
§ 18 Europawahlordnung (EuWO) – Benachrichtigung der Wahlberechtigten
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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