Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchung Durchführung bei Schwangeren

    Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchung

    Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für in der Schwangerschaft notwendigen Früherkennungsuntersuchungen und Tests.

    Beschreibung

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Das Gesundheitsamt hilft Familien in schwierigen Lebenssituationen  bei Schwangerschaften, gesundheitlichen, individuellen und finanziellen Problemen.

    Ansprechpartner

    Gesundheitsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    50126 Bergheim

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amts- und sozialärztliche Aufgaben/Beratungsdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    50126 Bergheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02271 83-15327

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Elektronische Gesundheitskarte,
    • Mutterpass (wird bei der Erstuntersuchung ausgestellt)

    Formulare

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Fristen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Kosten

    Keine. Leistungen, die über eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung hinausgehen, werden nicht von der Krankenkasse bezahlt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Wir können nicht die allgemeinen Untersuchungen bei den Haus- und Fachärzten, die Vorsorgeuntersuchungen, verordnete Krankenpflege und die übliche Betreuung durch die Hebamme oder die Kinderkrankenschwester ersetzen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Wir beraten und unterstützen:

    • Schwangere mit geringem Einkommen finanziell durch die Bundesstiftung Mutter und Kind (Antrag auf die Umstandskleidung, die Baby-Erstausstattung, etc.)

    • Bei Fragen zur Pflege, Ernährung und Entwicklung des Kindes bis zum Jugendalter

    • Bei  Gesundheitsfragen wie z.B. chronische Erkrankungen, Gedeihstörungen, Allergien etc.

    • Bei Fragen zur Elternschaft und Erziehung

    • Bei der Vermittlung von zusätzlichen Hilfen 

    • Bei rechtlichen Fragen (z.B. zu Mutterschutz, Elterngeld, Elternzeit)

    Unser Ziel ist "Hilfe zur Selbsthilfe" bzw. auch die Weitervermittlung an andere Beratungsstellen der sozialen Träger. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Die Beratung ist für den Ratsuchenden  kostenlos.
    Bitte vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin.

    Nach Absprache sind Termine in der Nebenstelle des Gesundheitsamtes in Hürth möglich. 

    Diese Beratungsstelle vergibt keinen Beratungsschein nach §§5 und 6 des Schwangerschaftkonfliktgesetzes (SchKG).

    Wir kooperieren mit folgenden Beratungsstellen:

    • Arbeiterwohlfahrt Rhein-Erft-Kreis, Bergheim

    • Donum Vitae, Bergheim

    • Caritas, Ehe- und Lebensberatungsstellen

    • Frauenforum Brühl e.V.

    • Der Paritätische, Frechen

    • Sozialdienst Kath. Frauen Erftkreis e. V., Frechen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 27.11.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de