Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchung
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für in der Schwangerschaft notwendigen Früherkennungsuntersuchungen und Tests.
Beschreibung
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Das Gesundheitsamt hilft Familien in schwierigen Lebenssituationen bei Schwangerschaften, gesundheitlichen, individuellen und finanziellen Problemen.
Ansprechpartner
Amts- und sozialärztliche Aufgaben/Beratungsdienste
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02271 83-15327
erforderliche Unterlagen
- Elektronische Gesundheitskarte,
- Mutterpass (wird bei der Erstuntersuchung ausgestellt)
Formulare
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Keine. Leistungen, die über eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung hinausgehen, werden nicht von der Krankenkasse bezahlt.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Wir können nicht die allgemeinen Untersuchungen bei den Haus- und Fachärzten, die Vorsorgeuntersuchungen, verordnete Krankenpflege und die übliche Betreuung durch die Hebamme oder die Kinderkrankenschwester ersetzen.
Weitere Informationen
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Wir beraten und unterstützen:
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Schwangere mit geringem Einkommen finanziell durch die Bundesstiftung Mutter und Kind (Antrag auf die Umstandskleidung, die Baby-Erstausstattung, etc.)
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Bei Fragen zur Pflege, Ernährung und Entwicklung des Kindes bis zum Jugendalter
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Bei Gesundheitsfragen wie z.B. chronische Erkrankungen, Gedeihstörungen, Allergien etc.
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Bei Fragen zur Elternschaft und Erziehung
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Bei der Vermittlung von zusätzlichen Hilfen
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Bei rechtlichen Fragen (z.B. zu Mutterschutz, Elterngeld, Elternzeit)
Unser Ziel ist "Hilfe zur Selbsthilfe" bzw. auch die Weitervermittlung an andere Beratungsstellen der sozialen Träger. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Die Beratung ist für den Ratsuchenden kostenlos.
Bitte vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin.
Nach Absprache sind Termine in der Nebenstelle des Gesundheitsamtes in Hürth möglich.
Diese Beratungsstelle vergibt keinen Beratungsschein nach §§5 und 6 des Schwangerschaftkonfliktgesetzes (SchKG).
Wir kooperieren mit folgenden Beratungsstellen:
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Arbeiterwohlfahrt Rhein-Erft-Kreis, Bergheim
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Donum Vitae, Bergheim
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Caritas, Ehe- und Lebensberatungsstellen
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Frauenforum Brühl e.V.
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Der Paritätische, Frechen
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Sozialdienst Kath. Frauen Erftkreis e. V., Frechen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 27.11.2020
Stichwörter
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis