Förderung von Maßnahmen zum Hochwasserschutz Gewährung

    Überschwemmungsgebiete, Hochwasserschutz

    Hinweise für Borken

    Überschwemmungsgebiete sind Bereiche, die in der Regel in unmittelbarer Nähe zum Gewässer liegen und die bei Hochwasserereignissen überflutet werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Borken

    Überschwemmungsgebiete sind Bereiche, die in der Regel in unmittelbarer Nähe zum Gewässer liegen und die bei Hochwasserereignissen überflutet werden. Sie dienen daher der Verringerung der Abflussspitzen. Außerdem bilden sie Freiräume für die Wasserwirtschaft und für die natürliche Entwicklung der Gewässer. Einengungen und Verbauungen der Überschwemmungsgebiete können auch schon in geringerem Umfang zu erheblichen Beeinträchtigungen des Hochwasserabflusses führen.

    Unter anderem ist die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen, das Erhöhen oder Vertiefen der Erdoberfläche und das Anlegen von Baum und Strauchpflanzungen gemäß §§ 78 und 78a WHG in Überschwemmungsgebieten verboten. 

    Eine Genehmigung kann im Einzelfall nur erteilt werden, wenn die Voraussetzungen gemäß § 78 Abs. 5 WHG bzw. § 78a Abs 2 WHG ausnahmslos nachgewiesen sind. 

    Zuständig ist der Kreis Borken als Untere Wasserbehörde.

    Was ist genehmigungspflichtig?

    Veränderungen im Überschwemmungsgebiet gemäß § 76 WHG durch bauliche Maßnahmen und durch Niveauveränderungen im Gelände.

    Die Darstellung der festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiete ist der folgenden Internetseite zu entnehmen: 

    Bezirksregierung Münster - Ermittlung und Festsetzung von Überschwemmungsgebieten

    Zusätzlich können Informationen über die Überschwemmungsgebiets-Betroffenheit bei uns eingeholt werden. 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Planung, Natur-, Arten- und Hochwasserschutz, Wasserbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Version

    Technisch geändert am 30.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Borken

    Formulare

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Borken

    Kosten

    Hinweise für Borken

    Die Gebühr für die wasserrechtliche Genehmigung ermittelt sich aus dem Baukostenwert.

    Bis zur Baukostensumme von 50.000 € beträgt die Gebühr 2 %,  für die weiteren 450 000 Euro 0,2 %, für die weiteren 4,5 Millionen Euro 0,1 % und für den 50 Millionen Euro übersteigenden Teil 0,001 %.

    Die Mindestgebühr liegt bei 200 €.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Borken

    Weitere Informationen

    Hinweise für Borken

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 30.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de