Grundstücksvermessung

    Grundstücksvermessung

    Hinweise für Warendorf

    Beschreibung

    Hinweise für Warendorf

    Bei einer Teilungsvermessung werden innerhalb bestehender Grundstücke neue Grenzen gebildet, so dass neue Grundstücke entstehen.

    Die Teilungsvermessung ist Voraussetzung für den Verkauf eines Grundstücksteils und die grundbuchliche Eigentumsübertragung. Wenn die Endpunkte einer neuen Grenze bereits durch Grenzzeichen ausreichend gekennzeichnet sind und weitere Voraussetzungen vorliegen, kann gegebenenfalls das Grundstück auch ohne örtliche Vermessung durch Sonderung geteilt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Amt für Geoinformation und Kataster

    Adresse

    Hausanschrift

    Waldenburger Str. 2

    48231 Warendorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02581 53-6209

    Fax: 02581 53-6299

    E-Mail: geodatenzentrum@kreis-warendorf.de

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Vermessung

    Adresse

    Hausanschrift

    Waldenburger Str. 2

    48231 Warendorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02581 53-6210

    Fax: 02581 53-6299

    E-Mail: vermessung@kreis-warendorf.de

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Geoinformation und Kataster

    Adresse

    Hausanschrift

    Waldenburger Str. 2

    48231 Warendorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02581 53-6209

    Fax: 02581 53-6299

    E-Mail: geodatenzentrum@kreis-warendorf.de

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Vermessung

    Adresse

    Hausanschrift

    Waldenburger Str. 2

    48231 Warendorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02581 53-6210

    Fax: 02581 53-6299

    E-Mail: vermessung@kreis-warendorf.de

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Warendorf

    • Bitte den Vermessungsantrag ausdrucken, ausfüllen und unterzeichnet per Post oder E-Mail einsenden.
    • Bitte Unterlagen zur Festlegung der neuen Grenzen anfügen, beispielsweise die entsprechende Stelle aus dem Kaufvertrag oder einen Übersichtsplan.

    Formulare

    Hinweise für Warendorf

    Voraussetzungen

    Hinweise für Warendorf

    • Der Antrag auf Teilungsvermessung kann von Eigentümern gestellt werden.
    • Der Antrag auf Teilungsvermessung kann von Erbbauberechtigten gestellt werden.
    • Der Antrag auf Teilungsvermessung kann von Erwerbern gestellt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Warendorf

    • Zunächst werden im Amt für Geoinformation und Kataster die Karten und Vermessungsrisse zusammengestellt, die die Entstehung des Flurstücks nachweisen und die zur Vermessung notwendigen Zahlenangaben enthalten. Eine evtl. notwendige Teilungsgenehmigung wird von der zuständigen Stelle eingeholt.
    • Die beteiligten Eigentümer und Erbbauberechtigten werden über den Vermessungstermin informiert.
    • Anschließend findet die Vermessung vor Ort statt.
    • Bei Teilungs- und Grenzvermessungen werden mit den beteiligten Eigentümern und Erbbauberechtigten die örtlich festgestellten Grenzen und deren Abmarkungen in einer Grenzniederschrift dokumentiert und mit öffentlichem Glauben beurkundet.
    • Im Innendienst erfolgt die Berechnung der Vermessung.
    • In der Liegenschaftskarte und im Liegenschaftsbuch werden bei Teilungsvermessungen die neuen Flurstücke gebildet. Die beteiligten Eigentümer, die Erbbauberechtigten und das Grundbuchamt erhalten einen aktuellen Auszug aus dem Liegenschaftskataster.
    • Eventuelle Veränderungen im Gebäudebestand, beispielsweise neue Gebäude oder Abbrüche, werden ebenfalls vermessen, dokumentiert und in die Liegenschaftskarte übernommen.

    Fristen

    Hinweise für Warendorf

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Warendorf

    Kosten

    Hinweise für Warendorf

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Warendorf

    Weitere Informationen

    Hinweise für Warendorf

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Warendorf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de