Prüfingenieure für Baustatik

    Prüfingenieure für Baustatik

    Hinweise für Detmold

    Beschreibung

    Hinweise für Detmold

    Die Prüfung des Standsicherheitsnachweises kann durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen für die Prüfung der Standsicherheit oder durch die Untere Bauaufsichtsbehörde erfolgen. Falls Sie die Prüfung durch die Stadt Detmold wünschen, wenden Sie sich bitte an uns. Wir prüfen dann, ob wir Ihrem Wunsch nachkommen können.

    Für genehmigungspflichtige Bauvorhaben gemäß § 64 und § 65 der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) sind die Standsicherheitsnachweise und Bescheinigungen spätestens mit der Baubeginnanzeige einzureichen.

    Bei den bautechnischen Nachweisen wird gemäß § 68 BauO NRW 2018 zwischen prüfpflichtigen- und nicht prüfpflichtigen Nachweisen unterschieden.

    1.   Bei Vorhaben bei denen die Nachweise prüfpflichtig sind, ist die
          Bescheinigung eines oder einer staatlich anerkannten Sachverständigen
          nach § 87 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 über die Prüfung des
          Standsicherheitsnachweises einzureichen. Gleichzeitig ist der Unteren
          Bauaufsichtsbehörde eine schriftliche Erklärung eines oder einer staatlich
          anerkannten Sachverständigen vorzulegen, wonach er oder sie zur
          stichprobenhaften Kontrolle der Bauausführung beauftragt wurde.

    2.   Nachweise die bei Bauvorhaben gemäß § 68 Absatz 2 BauO NRW 2018 nicht
          unter die Prüfpflicht fallen sind:
          - Wohngebäude der Gebäudeklasse 1 und 2 einschließlich ihrer
            Nebengebäude und Nebenanlagen,
          - freistehende landwirtschaftliche Betriebsgebäude, auch mit Wohnteil, bis zu
            zwei Geschossen über der Geländeoberfläche, ausgenommen solche mit
            Anlagen für Jauche und Flüssigmist und
          - eingeschossige Gebäude mit einer Grundfläche bis 200 Quadratmeter, sofern
            es sich nicht um einen Sonderbau handelt.
            
            In diesem Fall bescheinigt die qualifizierte Tragwerksplanerin oder der
            qualifizierte Tragwerksplaner nach § 54 Absatz 4 die Übereinstimmung des
            Standsicherheitsnachweises mit der Bauausführung anhand von
            persönlichen stichprobenhaften Kontrollen der Baustelle.

    Gemäß § 68 Absatz 3 BauO NRW 2018 ist für nicht genehmigungsbedürftige Bauvorhaben die Vorlage einer (auch ungeprüften) Statik im Allgemeinen nicht erforderlich.

    Bei Bauvorhaben in der Genehmigungsfreistellung gemäß § 63 BauO NRW 2018 müssen die erforderlichen Standsicherheitsnachweise und Bescheinigungen der Bauherrin oder dem Bauherrn spätestens vor Baubeginn vorliegen.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    6.0.30 Technische Bauaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Rosental 21

    32756 Detmold

    Version

    Technisch geändert am 26.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Detmold

    Der Nachweis der Standsicherheit besteht aus einer Darstellung des gesamten statischen Systems einschließlich der Gründung, den erforderlichen Berechnungen, Konstruktionszeichnungen, Bewehrungs- und Schalungsplänen. Die statischen Berechnungen müssen die Standsicherheit der baulichen Anlagen und ihrer Teile nachweisen. Die Beschaffenheit des Baugrundes und seine Tragfähigkeit sind anzugeben. Der Standsicherheitsnachweis umfasst auch den Nachweis der Feuerwiderstandsfähigkeit der tragenden Bauteile.

    Die erforderlichen statischen Unterlagen sind in 2- facher Ausfertigung zur Prüfung einzureichen.

    Wird die Statik von einem staatlich anerkannten Sachverständigen für die Prüfung der Standsicherheit geprüft, sind spätestens mit der Anzeige des Baubeginns bei der unteren Bauaufsichtsbehörde die

    • Bescheinigung nach SV-VO § 12 Absatz 1 und eine Ausfertigung der geprüften Standsicherheitsnachweise einzureichen.

    Mit der Anzeige der abschließenden Fertigstellung des Bauvorhabens, sind der unteren Bauaufsichtsbehörde die

    • Bescheinigungen nach SV-VO § 12 Absatz 2 über die stichprobenhafte Kontrolle während der Bauausführung vorzulegen 

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Staatlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung der Standsicherheit finden Sie auf der Internetseite der Ingenieurkammer Bau Nordrhein-Westfalen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de