Jagdpachtvertrag vorlegen

    Hinweise für Lippe

    Nach Abschluss einen Jagdpachtvertrages muss dieser noch durch die untere Jagdbehörde bestätigt werden, damit er gültig wird. Infomieren Sie sich hier über den weiteren Ablauf.

    Beschreibung

    Hinweise für Lippe

    Das Jagdrecht ist mit dem Grundeigentum verbunden. Die Ausübung des Jagdrechts kann verpachtet werden.

    In Eigenjagdbezirken steht das Jagdrecht dem Eigentümer zu. Er kann dieses verpachten.
    Die Eigentümer von Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, bilden eine Jagdgenossenschaft. Ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk wird aufgrund eines Beschlusses der Jagdgenossenschaft verpachtet.

    Der Jagdpachtvertrag wird zwischen dem Inhaber des Jagdrechts und dem Jagdpächter geschlossen. Die Verpachtung erfolgt frei zwischen den Vertragsparteien.

    Pächter darf nur sein, wer einen Jahresjagdschein besitzt und schon vorher einen solchen während 3 Jahren in Deutschland besessen hat.

    Die Mindestpachtdauer für einen Jagdbezirk beträgt im Normalfall 9 Jahre, Verlängerungen eines bestehenden Vertrages können auch für einen kürzeren Zeitraum abgeschlossen werden.

    Der Pachtvertrag muss der für das Revier örtlich zuständigen unteren Jagdbehörde vorgelegt werden.

    Entgeltliche Jagderlaubnisse ("entgeltliche Begehungsscheine") müssen ebenfalls angezeigt werden.
    Ebenso unentgeltliche Jagderlaubnisse, wenn nur durch diese die Mindestzahl an Jagdpächtern erreicht werden kann.

    Ansprechpartner

    Untere Jagdbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Braunenbrucher Weg 18

    32758 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-7929

    Fax: +49 5231 63011-1934

    E-Mail: jagdbehoerde@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Braunenbrucher Weg 18

    32758 Detmold

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lippe

    • Jagdpachtvertrag inklusive
      • der Revierkarte oder
      • einer Flurstücksauflistung
      in ausreichender Anzahl:
      je 1 Ausfertigung für die UJB, den Verpächter und jeden Pächter
    • Wenn Sie nicht im Kreis Lippe wohnen:
      Kopie Ihres Jagdscheins

    Formulare

    Hinweise für Lippe

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lippe

    Ein Pachtvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden.

    Bitte achten Sie darauf, dass alle Vertragspartner unterschrieben haben.
    Bei Jagdgenossenschaften muss der komplette Jagdvorstand (Vorsitzender und beide Beisitzer) unterschreiben.
    Sollte eine Person des Jagdvorstands gleichzeitig Pächter sein, muss der jeweilige Stellvertreter unterschreiben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lippe

    Nach Abschluss eines Jagdpachtvertrages legen Sie uns diesen bitte inklusive der Revierkarte oder einer Flurstücksauflistung in ausreichender Anzahl vor.

    Wir überprüfen den Jagdpachtvertrag und senden ihn dann mit dem Bestätigungsvermerk und der Gebührenrechnung an Sie beziehungsweise einen der Pächter zurück.
    Bei mehreren Pächtern ist die Benennung einer Ansprechperson (gerne mit Telefonnummer / E-Mail-Adresse) für Rückfragen sinnvoll.
    Nach Bestätigung durch uns kann die Jagdpacht in Ihr Jagdscheinheft eingetragen werden.

    Fristen

    Hinweise für Lippe

    Jeder Abschluss und jede Änderung eines Jagdpachtvertrags muss uns innerhalb von 1 Monat angezeigt werden.

    Wir können den Vertrag innerhalb von 3 Wochen nach Eingang beanstanden.

    Erst nach Ablauf der Frist -oder bei zeitlich früherer Freigabe durch uns- dürfen Sie als Pächter die Jagd ausüben.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lippe

    in der Regel 1 Woche

    Kosten

    Hinweise für Lippe

    EUR 30,00

    falls der Pachtvertrag nicht in ausreichender Anzahl vorgelegt wird, fallen noch Kopierkosten an.

    Zahlungsweisen:

    • Überweisung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lippe

    Bitte beachten Sie, dass nach dem aktuellen Bußgeldkatalog des Landes NRW Bußgelder zwischen EUR 200 und 2.000 verhängt werden, wenn Sie den Pachtvertrag nicht fristgerecht bei uns anzeigen.

    Unter weiterführende Informationen finden Sie einen entsprechenden Link zum Umweltministerium.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lippe

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.03.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Lippe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de