104.12 Sondernutzung (Baustelleneinrichtungsflächen, Materiallagerungen, Chemietoiletten, Kranstellungen)
Beschreibung
Hinweise für Wuppertal
Die Nutzung öffentlicher Verkehrsfläche über den Gemeingebrauch (reiten, gehen oder fahren) hinaus ist gemäß § 18 des Straßen- und Wegegesetzes eine Sondernutzung und somit erlaubnispflichtig.
Die erforderliche Sondernutzungserlaubnis ist mindestens 14 Tage vor der beabsichtigten Nutzung der Fläche zu beantragen.
Mit dem oben stehenden Link können Sie Ihren Antrag direkt online stellen. Unter Links und Downloads finden Sie auch einen Antragsvordruck in PDF-Format. Diesen können Sie gerne vollständig ausgefüllt, unterschriebenen und eingescannt per Email an stassennutzung@stadt.wuppertal.de senden.
Nach Eingang Ihres Antrags zusammen mit dem erforderlichen Lageplan, werden Ihre Unterlagen geprüft.
Je nach Art, Zustand und Ausmaß der Fläche ist die Zahlung einer Sicherheitsleistung erforderlich. Die Sondernutzungserlaubnis wird erst nach Eingang des Zahlungsnachweises erteilt.
Die Fläche darf erst nach Erteilung der Sondernutzungserlaubnis genutzt werden.
Nach Mitteilung des Nutzungsendes wird die von Ihnen genutzte Fläche auf entstandene Schäden überprüft. Sofern keine Schäden festgestellt werden, wird die Sicherheitsleistung schnellstmöglich wieder ausgezahlt.
Vor Beginn der Arbeiten sollten Sie die Fläche auf Schäden überprüfen und diese ggf. durch aussagekräftige Fotos festhalten. Sollten Sie keine entsprechenden Fotos fertigen, wird vom einwand- und schadensfreien Zustand der Fläche ausgegangen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Wuppertal
- Online-Antrag (braucht nicht ausgedruckt werden)
oder
- vollständig ausgefüllter, unterschriebener und eingescannter Antragsvordruck
und
- Lageplan im Maßstab 1:250 oder 1:500, auf dem die gewünschte Fläche maßstabsgetreu eingezeichnet und die Ausmaße in Länge und Breite angegeben sind.
- Privatpersonen müssen dem Antrag die Kopie eines aktuellen Lichtbildausweises ggf. mit einer Meldebescheinigung beifügen.
Den Lageplan können Sie selbst auf der Homepage der Bezirksregierung Köln (Tim-online.de) erstellen oder kostenpflichtig beim Geo-Datencenter der Stadt beantragen. Den Link zu Tim-online finden Sie unten unter Links und Downloads.
Sofern eine Absicherung der Arbeitsstelle erforderlich ist, ist hierfür ein gesonderter Antrag auf Erlass einer verkehrsrechtlichen Anordnung erforderlich. Nutzen Sie hierfür bitte das Formular "Antrag Baustelleneinrichtungsfläche mit verkehrsrechtlicher Anordnung" unter Links und Downloads.
Bitte senden Sie Ihre Anfragen, Anträge oder sonstige Emails ausschließlich an die Funktionsadresse strassennutzung@stadt.wuppertal.de. Nur so ist sichergestellt, dass Ihr Anliegen auch bearbeitet wird.
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Wuppertal
- § 18 Straßen- und Wegegesetz NRW
- Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Wuppertal
Verfahrensablauf
Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.
Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht
- den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
- die Anwohner durch Lärm belästigen,
- die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer beeinträchtigen,
- die Straße übermäßig verschmutzen oder
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.
Fristen
Hinweise für Wuppertal
Mindestens 14 Tage vor der beabsichtigten Nutzung der Fläche.
Bitte beachten Sie, dass die o. g. Frist nicht verkürzt werden kann, da in der Regel von anderen Dienststellen Stellungnahmen eingeholt werden müssen.
Verlängerungsanträge sind frühzeitig vor Ablauf der Sondernutzungserlaubnis per Email zu stellen. Bei verspätetem Antragseingang, werden erhöhte Verwaltungsgebühren erhoben. Außerdem kann ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Wuppertal
Mindestens 14 Tage
Kosten
Hinweise für Wuppertal
Gebührenzone 1:
Barmen:
Fußgängerzone (Alfred-Röder-Gasse, Alter Markt, Concordienstraße, Eugen-Rappoport-Straße, Geschwister-Scholl-Platz, Heubruch 1a-5 und 6, Johannes-Rau-Platz, Lindenstraße, Rolingswerth Rudolf-Herzog-Straße, Schuchardstraße, Werth, Werther Hof 4 bis Einmündung Werth)
sowie Berliner Straße vom Berliner Platz bis Brändströmstraße
Elberfeld:
Fußgängerzone (Alte Freiheit, Armin T.-Wegner-Platz, Burgstraße, Calvinstraße, Erholungstraße von Neumarktstraße bis Herzogstraße, Friedrich-Ebert-Str. 13-17 von Einmündung Laurentiusstraße bis Einmündung Auer Schulstraße, Grabenstraße, Herzogstraße, Kerstenplatz, Kleine Klotzbahn 21-27 und 22, Klotzbahn, Kipdorf 1-11 und 6,Kirchplatz, Kirchstraße, Mäuerchen 4, Poststraße, Rommelspütt, Schlössersgasse, Schloßbleiche 4-22, Schöne Gasse, Schwanenstraße, Turmhof, Von der Heydt-Platz, Wilhelmstraße, Willy-Brandt-Platz, Wirmhof)
sowie die Straßen Wall, Neumarkt, Neumarktstraße, Grünstraße, Fouriersgasse, Mäuerchen, Schlossbleiche, Kipdorf und Hofaue bis Morianstraße, Genügsamkeitsstraße von Neumarktstraße bis Kleine Klotzbahn, Friedrich-Ebert-Straße von Kasinostraße bis Robert-Daum-Platz
Stadtplätze: Berliner Platz, Langerfelder Markt, Laurentiusplatz, Lienhardplatz, Wichlinghauser Markt, Wupperfelder Markt
3,90 Euro
Gebührenzone 2 (übriges Stadtgebiet):
2,60 Euro
Zusätzlich werden Verwaltungsgebühren zwischen 25 Euro und 500 Euro erhoben. Die tatsächliche Höhe der Verwaltungsgebühren richtet sich nach dem jeweiligen Verwaltungsaufwand.
Bei einfachen Anträgen (keine Rückfragen zum Antrag oder Lageplan erforderlich; Erlaubnis kann ohne Ortstermin erteilt werden) beträgt die Verwaltungsgebühr 25 Euro. Sind aufgrund fehlender Angaben im Antrag oder Lageplan Nachfragen erforderlich oder muss aufgrund des Umfangs der geplanten Nutzung ein Ortstermin stattfinden, erhöht sich die Verwaltungsgebühr um 51 Euro je angefangene Stunde.
Hinweise (Besonderheiten)
Sie können eine Straße ohne Einfluss auf den Verkehr nutzen. Das ist die "sonstige Nutzung", z.B. die Nutzung des Randstreifens oder der Straßenböschung für die Verlegung von Kabeln, Rohren. Die sonstige Nutzung richtet sich nach dem Bürgerlichen Recht (Abschluss eines Nutzungsvertrages).
Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021
Stichwörter
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