Außer Kraft - Schwerbehindertenausweis verlängern lassen
Hinweise für Waldfeucht
Beschreibung
Hinweise für Waldfeucht
Der Schwerbehindertenausweis ist ein in Deutschland bundeseinheitlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch.
Mit Wirkung vom 01.01.2008 wurden die 11 staatlichen Versorgungsämter aufgelöst und deren Aufgaben den Kreisen und kreisfreien Städten als dann für das Schwerbehindertenrecht (SGB XI) zuständige Behörde übertragen.
Im Kreis Heinsberg erfolgt die Antragsannahme, Sachbearbeitung und Festlegung des Grades der Behinderung bei der Kreisverwaltung in Heinsberg, Amt für Soziales und Senioren, Valkenburger Str. 45.
Weitergehende Hinweise zur Beantragung, Verlängerung und Verlust von Schwerbehindertenausweisen finden sie hier.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Unterlagen zum Nachweis der Behinderung (Feststellungsbescheid nach dem Schwerbehindertenrecht)
- ggf. Passfoto
- Ausnahme: Bei schwerbehinderten Menschen, die das Haus nicht oder nur mit Hilfe eines Krankenwagens verlassen können, wird der Ausweis auf Antrag ohne Lichtbild ausgestellt. Die ausstellende Behörde vermerkt dann "ohne Lichtbild gültig" auf dem Ausweis.
- für Nicht-EU-Bürger: gültiger Aufenthaltstitel
Die zuständige Stelle kann bei Bedarf weitere Unterlagen von Ihnen fordern.
Formulare
Hinweise für Waldfeucht
Voraussetzungen
Grad der Behinderung von mindestens 50
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Waldfeucht
Verfahrensablauf
Schwerbehindertenausweise werden nicht mehr verlängert. Bitte beantragen Sie einen neuen Schwerbehindertenausweis.
Fristen
Hinweise für Waldfeucht
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Waldfeucht
Kosten
kostenlos
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Waldfeucht
Weitere Informationen
Hinweise für Waldfeucht
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales