Außer Kraft - Schwerbehindertenausweis Verlängerung

    Außer Kraft - Schwerbehindertenausweis verlängern lassen

    Hinweise für Waldfeucht

    Beschreibung

    Hinweise für Waldfeucht

    Der Schwerbehindertenausweis ist ein in Deutschland bundeseinheitlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch.

    Mit Wirkung vom 01.01.2008 wurden die 11 staatlichen Versorgungsämter aufgelöst und deren Aufgaben den Kreisen und kreisfreien Städten als dann für das Schwerbehindertenrecht (SGB XI) zuständige Behörde übertragen.

    Im Kreis Heinsberg erfolgt die Antragsannahme, Sachbearbeitung und Festlegung des Grades der Behinderung bei der Kreisverwaltung in Heinsberg, Amt für Soziales und Senioren, Valkenburger Str. 45.

    Weitergehende Hinweise zur Beantragung, Verlängerung und Verlust von Schwerbehindertenausweisen finden sie hier.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Ordnung und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Lambertusstraße 13

    52525 Waldfeucht

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Unterlagen zum Nachweis der Behinderung (Feststellungsbescheid nach dem Schwerbehindertenrecht)
    • ggf. Passfoto
      • Ausnahme: Bei schwerbehinderten Menschen, die das Haus nicht oder nur mit Hilfe eines Krankenwagens verlassen können, wird der Ausweis auf Antrag ohne Lichtbild ausgestellt. Die ausstellende Behörde vermerkt dann "ohne Lichtbild gültig" auf dem Ausweis.
    • für Nicht-EU-Bürger: gültiger Aufenthaltstitel

    Die zuständige Stelle kann bei Bedarf weitere Unterlagen von Ihnen fordern.

    Formulare

    Hinweise für Waldfeucht

    Voraussetzungen

    Grad der Behinderung von mindestens 50

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Waldfeucht

    Verfahrensablauf

    Schwerbehindertenausweise werden nicht mehr verlängert. Bitte beantragen Sie einen neuen Schwerbehindertenausweis.

    Fristen

    Hinweise für Waldfeucht

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Waldfeucht

    Kosten

    kostenlos

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Waldfeucht

    Weitere Informationen

    Hinweise für Waldfeucht

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de