Aufenthaltserlaubnis bei Vorliegen besonderer Aufenthaltsrechte Erteilung bei Recht auf Wiederkehr
Aufenthaltserlaubnis bei Vorliegen besonderer Aufenthaltsrechte Erteilung bei Recht auf Wiederkehr
Beschreibung
nicht angegeben
Online-Dienste
Ansprechpartner
Für Nordrhein-Westfalen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
§ 37 AufenthG
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen