Deutsche Staatsangehörigkeit Feststellung des Nichtbestehens auf Antrag

    Negativbescheinigung beantragen (zur Staatsangehörigkeit)

    Amtlicher Nachweis über das Nichtbestehen der deutschen Staatsbürgerschaft (Prüfung und Feststellung).

    Beschreibung

    Wenn Sie einen amtlichen Nachweis darüber benötigen, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen, können Sie bei der Staatsangehörigkeitsbehörde die Feststellung des Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit beantragen. Kann festgestellt werden, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen, wird eine so genannte Negativbescheinigung ausgestellt.

    Eine Negativbescheinigung benötigen Sie zum Beispiel, wenn Sie von einer Behörde im Ausland (beispielsweise in Ihrem Herkunftsstaat oder im Herkunftsstaat Ihrer Eltern) zur Vorlage eines amtlichen Nachweises über den Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit aufgefordert wurden oder dies für die Inanspruchnahme konsularischer Dienstleistungen der Auslandsvertretung eines anderen Staates in Deutschland erforderlich ist.

    Eine Negativbescheinigung wird beispielsweise häufig verlangt, wenn Sie in Deutschland geboren wurden, von deutschen Vorfahren abstammen oder sehr lange in Deutschland gelebt haben.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Aufenthaltsrecht und Staatsangehörigkeit

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-3780

    E-Mail: auslaenderamt@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 05.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
    • Identitätsnachweis (Ausländischer Pass, anerkanntes ausländisches Passersatzpapier oder ein anderes amtliches ausländisches Identitätsdokument mit Lichtbild, beispielsweise ein Personalausweis oder eine Identitätskarte)
    • Nachweis, dass die deutsche Staatsangehörigkeit nicht erworben oder zwar früher besessen, aber inzwischen verloren wurde, zum Beispiel durch:
      • Deutsche Visa, Aufenthaltserlaubnisse, sonstige Aufenthaltstitel und Bescheinigungen über Aufenthaltsrechte in Deutschland,
      • wenn früher die deutsche Staatsangehörigkeit besessen wurde: alte deutsche Personaldokumente (zum Beispiel deutscher Reisepass, Personalausweis; Kinderausweis),
      • Unterlagen über den Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit (zum Beispiel ausländische Einbürgerungsurkunde),
      • Unterlagen über den freiwilligen Beitritt in die Streitkräfte eines ausländischen Staates,
      • Adoptionsunterlagen,
      • Urkunden und Bescheinigungen über eine Namensänderung.

    Formulare

    Persönliches Erscheinen nötig: Ja

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit.
    • Sie halten sich gewöhnlich in Deutschland auf.
    • Sie müssen ein berechtigtes Interesse an einer Negativfeststellung und -bescheinigung glaubhaft machen. Ein solches Interesse ist glaubhaft, wenn Sie bestimmte Tatsachen angeben, die es für die Staatsangehörigkeitsbehörde überwiegend wahrscheinlich erscheinen lassen, dass die Negativfeststellung zu einem schutzwürdigen Zweck sachdienlich ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lage

    Verfahrensablauf

    • Die Feststellung des Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit und die Ausstellung einer Negativbescheinigung müssen Sie bei der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde beantragen.
    • Verwenden Sie für Ihre Antragstellung das dazu von der Staatsangehörigkeitsbehörde zum Download bereitgestellte oder Ihnen auf Anforderung zugeschickte Antragsformular.
    • Reichen Sie das von Ihnen vollständig ausgefüllte Antragsformular mit sämtlichen Unterlagen (siehe „Erforderliche Unterlagen“) in gut lesbaren Kopien (auf weißem Papier, DIN A4) bei der Staatsangehörigkeitsbehörde ein.
    • Nach Eingang der Antragsunterlagen wird sich die Staatsangehörigkeitsbehörde mit Ihnen in Verbindung setzen. Vorher brauchen Sie weiter nichts zu tun
    • Im Verlauf des Verfahrens wird die Staatsangehörigkeitsbehörde Sie auffordern, ihr die Originalunterlagen zur Überprüfung vorzulegen; Sie erhalten die Unterlagen anschließend zurück

    Fristen

    Hinweise für Lage

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lage

    Kosten

    Hinweise für Lage

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Negativbescheinigungen werden nur ausgestellt, wenn dies zum Nachweis des Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit bei ausländischen öffentlichen Stellen notwendig oder im Einzelfall zumindest konkret nützlich ist. Ohne begründeten Anlass wird Anträgen auf Feststellung des Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit nicht entsprochen.
    • Die Negativbescheinigung ist keine Staatsangehörigkeitsurkunde, sondern eine formlose Bescheinigung, versehen mit einem amtlichen Dienstsiegel. Erfahrungsgemäß werden diese Bescheinigungen in anderen Staaten anerkannt.
    • Die Negativbescheinigung bescheinigt, dass Sie am Tag der Ausstellung die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lage

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg am 08.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 30.09.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Lage

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de