Taxigenehmigung, Mietwagengenehmigung
Hinweise für Lippe
Wenn Sie Fahrgäste gewerblich befördern möchten, benötigen Sie eine offizielle Erlaubnis: Den Personenbeförderungsschein. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen für diesen Personenbeförderungsschein gelten.
Beschreibung
Hinweise für Lippe
Der Kreis Lippe erteilt Erlaubnisse für den Betrieb von Taxen, Mietwagen und den Zubringerverkehr mit Pkw.
Die gewerbliche oder entgeltliche Beförderung von Personen ist fast immer erlaubnispflichtig. Neue Taxikonzessionen können aufgrund der gesetzlichen Beschränkung der Anzahl nur sehr selten erteilt werden. Wenn die Übernahme eines bestehenden Taxi-Unternehmens nicht möglich ist, bleibt als Möglichkeit meist nur die Genehmigung von Mietwagen, die von der Fahrzeugzahl her nicht beschränkt sind. Der Unternehmer muss seine Fachkunde, Zuverlässigkeit und seine finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen.
Für Auskünfte rund um die Genehmigungen für den Verkehr mit Mietwagen und Taxi stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lippe
Antrag
Eigenkapitalbescheinigung (nicht alter als 1 Jahr)
oder ZusatzbescheinigungGewerbeanmeldung (Betriebssitzgemeinde)
Unbedenklichkeitsbescheinigungen (nicht älter als 3 Monate)
Finanzamt
Sozialversicherungen (Krankenkassen, mit Knappschaft)
Berufsgenossenschaft
Gemeinde (Kasse, keine Rückstände bei der Gemeinde/Stadt)
Auszug aus der Schuldnerdatei (nur online: https://www.vollstreckungsportal.de)
Mietvertrag
eventuell Nutzungsänderungsbescheid (Bauamt)
Für alle verantwortlichen Personen (Geschäftsführer, Verkehrsleiter und andere)
Führungszeugnis (nicht alter als 3 Monate)
(Belegart "OB" - bei Ihrem Einwohnermeldeamt oder online beantragen zur Vorlage beim Kreis Lippe, FG 360 - Verwendungszweck: „Taxigenehmigung“)Gewerbezentralregisterauszug Gewerbeamt (des Wohnortes)
Nachweis der fachlichen Eignung (IHK)
bei den zur Führung bestellten Personen:
Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses (Arbeitsvertrag)
Formulare
Voraussetzungen
Hinweise für Lippe
- Die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes ist gewährleistet.
- Es liegen keine Tatsachen für die Unzuverlässigkeit der antragstellenden Person als Unternehmerin oder Unternehmer oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Person vor.
- Die Antragstellerin oder der Antragsteller als Unternehmerin oder Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person ist fachlich geeignet.
- Die Antragstellerin oder der Antragsteller und die von ihm mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmerinnen oder Unternehmer haben ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts in Deutschland.
- Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten die Voraussetzungen als erfüllt.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Lippe
- Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
- Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (Freistellungs-Verordnung)
- § 2 Absatz 1 Nummer 4 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- § 47 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- § 49 Absatz 4 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- § 12 Absatz 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)
Verfahrensablauf
Gehen Sie wie folgt vor, um eine Genehmigung für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Mietwagen zu erhalten:
- Stellen Sie einen entsprechenden Antrag bei der für Sie zuständigen Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt beziehungsweise des jeweiligen Landkreises und fügen Sie dem Antrag alle erforderlichen Unterlagen bei.
- Die Behörde bearbeitet Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid über die Erteilung beziehungsweise Wiedererteilung einer Mietwagengenehmigung.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer kann zwischen den zuständigen Verkehrsbehörden variieren. Die Bearbeitungsdauer kann unter anderem davon abhängen, ob alle entscheidungsrelevanten Unterlagen vorgelegt wurden, beziehungsweise ob Nachforderungen von Unterlagen notwendig werden.
Kosten
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Es fallen Kosten an.
Zahlungsweisen:
- Überweisung
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Lippe
Für sämtliche Erlaubnisse für die Personenbeförderung mit Bussen und für den Linienverkehr ist die Bezirksregierung Detmold (Dezernat 25, Leopoldstr. 15, 32756 Detmold) zuständig.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 24.03.2022
Stichwörter
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