Mietwagengenehmigung Erteilung

    Genehmigung für Mietwagen beantragen

    Sie möchten ein Mietwagengewerbe betreiben? Die hierfür notwendige Genehmigung können Sie bei der für Sie zuständigen Verkehrsbehörde beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Die entgeltliche und geschäftsmäßige Beförderung von Personen ist genehmigungspflichtig. Die entgeltliche und geschäftsmäßige Beförderung von Personen ist mit Taxen oder Mietwagen möglich. Mietwagen dürfen sich, im Gegensatz zu Taxen, nicht auf öffentlichen Plätzen und Straßen zur Personenbeförderung bereithalten. Mietwagen müssen nach jeder Fahrt grundsätzlich wieder zum Betriebssitz des Unternehmers zurückkehren. Für Mietwagen besteht keine Beförderungspflicht, der Fahrpreis ist frei vereinbar, ist aber über einen Wegstreckenzähler zu ermitteln.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Verkehrssicherung

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    50126 Bergheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02271 83-0

    Fax: 02271 83-33621

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    • Antragsvordruck
    • Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister
    • Nachweis der Vertretungsberechtigung (Gesellschaftervertrag)
    • Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für den/die Unternehmer
    • Unbedenklichkeitsbescheinigungen:
      • des zuständigen Finanzamtes
      • der Gemeinde des Betriebssitzes (Stadtkasse)
      • des Trägers der Sozialversicherung (Krankenkasse)
      • der Berufsgenossenschaft für Verkehr
      • der Bauaufsicht 
    • Eigenkapitalbescheinigung
    • Nachweis der fachlichen Eignung
    • Nachweis der Hauptuntersuchung und Prüfbescheinigung des Eichamtes
    • Stellplatznachweis am Betriebssitz

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    • Online-Dienst vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    • Die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes ist gewährleistet.
    • Es liegen keine Tatsachen für die Unzuverlässigkeit der antragstellenden Person als Unternehmerin oder Unternehmer oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Person vor.
    • Die Antragstellerin oder der Antragsteller als Unternehmerin oder Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person ist fachlich geeignet.
    • Die Antragstellerin oder der Antragsteller und die von ihm mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmerinnen oder Unternehmer haben ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts in Deutschland.
    • Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten die Voraussetzungen als erfüllt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    • Personenbeförderungsgesetz
    • BerufszugangsVO für den Straßenpersonenverkehr
    • Verordnung über den Betrieb von Kraftfahr-
      unternehmen im Personenverkehr (BOKraft)

    Verfahrensablauf

    Gehen Sie wie folgt vor, um eine Genehmigung für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Mietwagen zu erhalten:

    • Stellen Sie einen entsprechenden Antrag bei der für Sie zuständigen Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt beziehungsweise des jeweiligen Landkreises und fügen Sie dem Antrag alle erforderlichen Unterlagen bei.
    • Die Behörde bearbeitet Ihren Antrag.
    • Sie erhalten einen Bescheid über die Erteilung beziehungsweise Wiedererteilung einer Mietwagengenehmigung.

    Fristen

    Fristen beginnen erst bei Vorlage eines entscheidungsfähigen Antrags zu laufen. Liegt Ihr Antrag vollständig vor, wird innerhalb einer Frist von 3 Monaten über ihn entschieden. Die Frist kann bei Notwendigkeit um 3 Monate verlängert werden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Der Antragsteller (Unternehmen oder Einzelunternehmer) muss einen Antragsvordruck ausfüllen und die geforderten Nachweise beibringen.

    Die Dauer für das vorgeschriebene Anhörverfahren (Anhörung der zu beteiligenden Stellen) beträgt 14 Tage.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren richtet sich nach

    • der Anzahl der Fahrzeuge und
    • der Laufzeit der Genehmigung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Der Unternehmer hat Nachweise zu seiner persönlichen und finanziellen Zuverlässigkeit vorzulegen.

    Ebenso ist der Nachweis der fachlichen Eignung zu erbringen.

    Bei der Antragstellung ist wegen Unterschriftleistung und ergänzender Informationen grundsätzlich die persönliche Vorsprache erforderlich (Termine nach telefonischer Vereinbarung).

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Kann ich beliebige viele Genehmigungen beantragen?
    Bei Mietwagen gibt es im Gegensatz zu den Taxen keine Beschränkung in der Anzahl der Genehmigungen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 24.03.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de