Verkürzte Prüfung zur Steuerberaterin oder Steuerberater beantragen
Wenn Sie die Steuerberaterprüfung ablegen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Verkürzung der Prüfung beantragen.
Beschreibung
Steuerberaterinnen und Steuerberater helfen Menschen bei ihren steuerlichen Angelegenheiten. Sie sorgen so dafür, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Finanzen führen und ihren steuerrechtlichen Pflichten nachkommen können.
Wenn Sie als Steuerberaterin oder Steuerberater arbeiten möchten, müssen Sie in der Regel eine Prüfung absolvieren, um Ihre Sachkunde nachzuweisen.
Prüfungsgebiete der Steuerberaterprüfung sind
- steuerliches Verfahrensrecht sowie Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrecht,
- Steuern vom Einkommen und Ertrag,
- Bewertungsrecht, Erbschaftsteuer und Grundsteuer,
- Verbrauch- und Verkehrsteuern, Grundzüge des Zollrechts,
- Handelsrecht sowie Grundzüge des Bürgerlichen Rechts, des Gesellschaftsrechts, des Insolvenzrechts und des Rechts der Europäischen Union,
- Betriebswirtschaft und Rechnungswesen,
- Volkswirtschaft,
- Berufsrecht.
Es werden nicht zwangsläufig sämtliche Gebiete in der Prüfung abgefragt.
Unter bestimmten Umständen können Sie eine verkürzte Prüfung ablegen.
Dies gilt dann, wenn Sie
- Wirtschaftsprüferin beziehungsweise Wirtschaftsprüfer oder
- vereidigte Buchprüferin oder vereidigter Buchprüfer sind oder
- die für diese Berufe notwendigen Prüfungen bestanden haben.
In diesen Fällen werden Sie in folgenden Bereichen nicht geprüft:
- Handelsrecht sowie Grundzüge des Bürgerlichen Rechts, des Gesellschaftsrechts, des Insolvenzrechts und des Rechts der Europäischen Union,
- Betriebswirtschaft und Rechnungswesen und
- Volkswirtschaft.
Die Prüfung gliedert sich dann in
- 2 statt gewöhnlicherweise 3 schriftliche Aufsichtsarbeiten, die 4 bis 6 Stunden lang sind und
- eine mündlichen Prüfung, die je Prüfling nicht länger dauert als 90 Minuten.
Die Verkürzung der Prüfung beantragen Sie bei der Steuerberaterkammer, in deren Bezirk Sie beruflich überwiegend tätig sind oder tätig sein werden. Wenn Sie keine Tätigkeit ausüben, ist die Steuerberaterkammer im Bezirk Ihres Wohnsitzes zuständig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Für Kreis Heinsberg (Nordrhein-Westfalen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Bescheinigung der Wirtschaftsprüferkammer über
- die Bestellung als Wirtschaftsprüferin beziehungsweise Wirtschaftsprüfer oder
- die Bestellung als vereidigte Buchprüferin beziehungsweise als vereidigter Buchprüfer oder
- ein Nachweis, dass die Prüfung als Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer bestanden wurde
- weitere erforderliche Unterlagen:
- Antrag auf Zulassung mit Lebenslauf
- Nachweise über berufliche Qualifikationen
Voraussetzungen
- Sie verfügen über die Zulassungsvoraussetzungen zur Steuerberaterprüfung.
- Sie sind tätig als
- Wirtschaftsprüferin beziehungsweise Wirtschaftsprüfer oder als
- vereidigte Buchprüferin beziehungsweise vereidigter Buchprüfer oder
- haben die für diese Berufe notwendigen Prüfungen erfolgreich bestanden.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Gebühr wird in der Regel durch eine Gebührenordnung der zuständigen Steuerberaterkammer festgelegt. Gesetzlich ist eine Gebühr von 1.000 EUR vorgesehen. Die Gebührenordnung kann von diesem Betrag abweichen.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 19.07.2024