Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Erteilung zur Neuansiedlung von Schutzsuchenden
Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Erteilung zur Neuansiedlung von Schutzsuchenden
Beschreibung
nicht angegeben
Online-Dienste
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Ansprechpartner
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Rechtsgrundlage(n)
§ 23 Abs. 4 AufenthG
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen