Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Erteilung zur Neuansiedlung von Schutzsuchenden

    Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Erteilung zur Neuansiedlung von Schutzsuchenden

    Beschreibung

    nicht angegeben

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    Ansprechpartner

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    Rechtsgrundlage(n)

    § 23 Abs. 4 AufenthG

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 09.06.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de