Fahrlehrerlaubnis Erteilung mit Berufsqualifikation aus dem Ausland

    Fahrlehrer oder Fahrlehrerin; ausländische Berufsqualifikation anerkennen

    Sie möchten in Deutschland als Fahrlehrer oder Fahrlehrerin arbeiten?

    Dann brauchen Sie eine Fahrlehrerlaubnis.

    Auch mit einer Berufsqualifikation aus dem Ausland können Sie in Deutschland die Fahrlehrerlaubnis erhalten.

    Beschreibung

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Erteilung einer Fahrlehrerlaubnis (Mindestalter: 21 Jahre)


    Rechtsgrundlagen:
    Gesetz über das Fahrlehrerwesen (Fahrlehrergesetz - FahrlG)
    §§ 2, 4, 7, 8 FahrlG

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    MFT / FAP

    Adresse

    Hausanschrift

    Carlo-Schmid-Straße 4

    52146 Würselen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 241 5198-6500

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Erteilung einer Fahrschulerlaubnis (Mindestalter: 25 Jahre)
    • gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel),
    • formloser Antrag mit Angaben zu Name und Sitz der Fahrschule sowie der Fahrerlaubnisklassen,
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als drei Monate),
    • Bestätigung des Finanzamtes über die Erfüllung der steuerlichen Pflichten,
    • Erweitertes Führungszeugnis "zur Vorlage bei einer Behörde". Das Führungszeugnis ist vorher bei der zuständigen Meldebehörde des jeweiligen Wohnortes zu beantragen und darf nicht älter als drei Monate sein. Ein Schreiben zur Beantragung kann die Fahrerlaubnisbehörde auf Anfrage fertigen,
    • amtlich beglaubigte Kopie des Führerscheines / Fahrlehrerscheines oder Führerschein / Fahrlehrerschein,
    • Unterlagen über die Tätigkeit als Fahrlehrer ( mindestens 2-jährige hauptberufliche Tätigkeit),
    • eine Erklärung, ob und von welcher Behörde bereits eine Fahrschulerlaubnis erteilt worden ist,
    • eine Bescheinigung des Trägers eines fahrschulbetriebswirtschaftlichen Lehrgangs über die erfolgreiche Lehrgangsteilnahme (mindestens 70 Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten),
    • maßstabsgerechter Plan der Unterrichtsräume mit Angaben über ihre Ausstattung,
    • Mietvertrag oder Kaufvertrag,
    • Erklärung, dass die vorgeschriebenen Lehrmittel zur Verfügung stehen,
    • Aufstellung über Anzahl und Art der Lehrfahrzeuge,
    • Gutachten über die Raumabnahme ( wird vom Straßenverkehrsamt erstellt) Gebühr: 130 €,
    • Gebühr: Fahrschulerlaubnis: 102 € natürliche Personen, 153 € juristische Personen,


    Erteilung einer Zweigstellenerlaubnis

    • formloser Antrag mit Angaben zu Sitz der Zweigstelle sowie der Fahrerlaubnisklassen,
    • eine Erklärung, von welcher Behörde bereits eine Fahrschulerlaubnis erteilt worden ist,
    • maßstabsgerechter Plan der Unterrichtsräume mit Angaben über ihre Ausstattung,
    • Mietvertrag oder Kaufvertrag,
    • Erklärung, dass die vorgeschriebenen Lehrmittel zur Verfügung stehen,
    • Aufstellung über Anzahl und Art der Lehrfahrzeuge,
    • Gutachten über die Raumabnahme ( wird vom Straßenverkehrsamt erstellt) Gebühr: 130 €,

    Formulare

    • Formulare : Formulare erhalten Sie von der zuständigen Stelle.
    • Onlineverfahren möglich : Über den Einheitlichen Ansprechpartner
    • Schriftform erforderlich : eventuell
    • Persönliches Erscheinen nötig : nein

    Voraussetzungen

    • Sie verfügen über eine Berufsqualifikation als Fahrlehrer oder Fahrlehrerin aus dem Ausland.
    • Sie sind mindestens 21 Jahre alt.
    • Sie sind geistig und körperlich geeignet.
    • Sie sind fachlich und pädagogisch geeignet.
    • Sie haben eine gültige Fahrerlaubnis.
    • Sie haben nicht gegen die Anforderungen an Fahrlehrer oder Fahrlehrerinnen verstoßen.
    • Sie verfügen über die notwendigen Deutschkenntnisse, um Fahrschüler zu unterrichten.
    • Sie wollen in Deutschland in dem Beruf arbeiten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen einen  „Antrag auf Erteilung der Fahrlehrerlaubnis“ bei der zuständigen Stelle.
    • Bei Berufsqualifikationen aus EU/EWR/Schweiz: Den Antrag und die Dokumente können Sie direkt bei der zuständigen Stelle einreichen oder bei dem Einheitlichen Ansprechpartner. Über den Einheitlichen Ansprechpartner können Sie den Antrag auch elektronisch einreichen.
    • Die zuständige Stelle prüft dann, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen. Eine wichtige Voraussetzung ist die Berufsqualifikation.
    • Die zuständige Stelle vergleicht dann Ihre Berufsqualifikation aus dem Ausland mit der deutschen Berufsqualifikation und prüft die Gleichwertigkeit. Wenn Ihre Berufsqualifikation gleichwertig ist, wird sie anerkannt. Sie müssen noch die weiteren Voraussetzungen erfüllen und Ihre Sprachkenntnisse nachweisen.  Dann erhalten Sie die Fahrlehrerlaubnis als schriftliches Dokument.
    • Wenn Ihre Berufsqualifikation nicht gleichwertig ist, wird sie nicht anerkannt. Sie erhalten dann einen schriftlichen Bescheid über die Unterschiede Ihrer Berufsqualifikation.
    • Wenn Ihre Berufsqualifikation nicht gleichwertig ist, können Sie zwischen einer Eignungsprüfung und einem Anpassungslehrgang wählen, um damit die Unterschiede auszugleichen.
    • In der Eignungsprüfung werden nur die Unterschiede geprüft, die die zuständige Stelle festgestellt hat. Die Eignungsprüfung besteht aus einer schriftlichen und mündlichen Prüfung. Sie müssen auch Lehrproben im theoretischen und fahrpraktischen Unterricht abhalten.
    • Der Anpassungslehrgang ist eine praktische Nachqualifizierung und dauert maximal 3 Jahre. Im Anpassungslehrgang müssen Sie schriftliche Übungsarbeiten anfertigen sowie theoretischen und praktischen Unterricht geben.
    • Wenn Sie den Anpassungslehrgang absolvieren oder die Eignungsprüfung bestehen (und alle weiteren Voraussetzungen erfüllen) erhalten Sie die Fahrlehrerlaubnis als schriftliches Dokument.
    • Gegen den Bescheid der zuständigen Stelle können Sie rechtlich vorgehen. Die Entscheidung wird dann überprüft. Details dazu stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende Ihres Bescheides. Wir empfehlen Ihnen: Sprechen Sie zuerst mit der zuständigen Stelle, bevor Sie rechtlich gegen die Entscheidung vorgehen.

    Fristen

    Keine.

    Manchmal fehlen noch Unterlagen im Verfahren. Die zuständige Stelle informiert Sie dann, bis wann Sie die Unterlagen nachreichen müssen.

    Bearbeitungsdauer

    Die zuständige Stelle bestätigt Ihnen nach maximal einem Monat, dass Ihre Unterlagen angekommen sind. Die zuständige Stelle teilt Ihnen auch mit, ob Unterlagen fehlen.

    Wenn die Unterlagen vollständig sind, dauert das Verfahren maximal 3 Monate. In Einzelfällen kann die zuständige Stelle das Verfahren um einen Monat verlängern.

    Kosten

    Die zuständige Stelle informiert Sie über die Kosten. Die Kosten hängen generell von dem Aufwand für die Bearbeitung ab.

    Zusätzlich können weitere Kosten entstehen (z.B. für Übersetzungen und Beglaubigungen). Diese Kosten sind individuell unterschiedlich.

    Die Erteilung der Fahrlehrerlaubnis und eines Fahrlehrerscheins kostet EUR 40,90.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Dienstleistungsfreiheit
      Sie können auch vorübergehend und gelegentlich selbständig als Dienstleister oder Dienstleisterin in Deutschland arbeiten. Dann wird ein entsprechender Vermerk in Ihre Fahrlehrerlaubnis eingetragen. Es gelten aber besondere Voraussetzungen: Sie müssen Ihre Arbeit vor der ersten Tätigkeit der zuständigen Stelle melden. Die zuständige Stelle informiert Sie genau über das Verfahren.
       
    • Verfahren für Spätaussiedler
      Als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler können Sie das Anerkennungs-Verfahren wahlweise nach dem hier genannten Gesetz oder nach dem Bundesvertriebenengesetz durchlaufen. Dies können Sie selbst entscheiden. Ihre zuständige Stelle wird Sie dazu beraten.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesinstitut für Berufsbildung Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur am 10.04.2018

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de