Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung beantragen
Sie können für die Suche nach einem Studienplatz eine Aufenthaltserlaubnis mit einer Gültigkeit von maximal neun Monaten beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Leverkusen
Ausländer, die sich länger als 90 Tage in Deutschland aufhalten, in Deutschland arbeiten oder studieren wollen, benötigen grundsätzlich ein Visum. Den entsprechenden Reise- oder Aufenthaltszweck müssen Sie bei der Antragstellung bei der deutschen Auslandsvertretung angeben. Folgende Reise- oder Aufenthaltszwecke sind möglich:
- Eheschließung
- Familienzusammenführung (Ehegatten-, Kindernachzug)
- Studium
- Sprachkurs
- Erwerbstätigkeit
- Arbeitsplatzsuche
- Sonstige wichtige humanitäre Gründe
Wer benötigt ein Visum?
Staatsangehörige der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums sowie der Schweiz benötigen generell kein Visum für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland.
Sofern Sie die Staatsangehörigkeit eines dieser Länder nicht besitzen, ist bei einem beabsichtigten Aufenthalt über drei Monate oder bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ein zweckentsprechendes Visum zu beantragen, aber auch hier gibt es für bestimmte Staaten Ausnahmen.
Eine Übersicht zur Visumpflicht bzw. Visumsfreiheit bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland finden Sie hier:
Auswärtiges Amt - Visabestimmungen
Angehörige folgender Staaten können generell ohne Visum einreisen, unabhängig vom Zweck und Dauer des beabsichtigten Aufenthalts und können den erforderlichen Aufenthaltstitel innerhalb von drei Monaten nach der Einreise beim Ausländeramt beantragen:
- Australien
- Israel
- Japan
- Kanada
- Neuseeland
- Republik Korea
- Vereinigte Staaten von Amerika
In Zweifelsfällen geben die deutschen Auslandsvertretungen (Botschaften oder Generalkonsulate) Auskunft über das Erfordernis eines Visums.
Beteiligung der Ausländerbehörde
Bestimmte Visaarten bedürfen der vorherigen Zustimmung der Ausländerbehörde/Visastelle. Die Auslandsvertretung, bei der Sie den Antrag gestellt haben, wird die Visastelle der zuständigen Ausländerbehörde automatisch beteiligen und um Stellungnahme bitten. Die Unterlagen werden der Visastelle übersandt, diese Prozedur nimmt in der Regel ca. 3-4 Wochen in Anspruch. Sollten Unterlagen von einer in Deutschland lebenden Referenzperson (zum Beispiel der Ehegatte oder Verlobte) erforderlich sein, setzt sich die Ausländerbehörde mit dieser in Verbindung.
Die Visastelle gibt ihre Stellungnahme gegenüber der Auslandsvertretung ab, die Entscheidung und die Zuständigkeit hierüber liegt jedoch ausschließlich bei der jeweiligen Auslandsvertretung.
Was ist nach der Einreise zu tun?
Sollte dem Visaantrag stattgegeben werden und die Einreise stattgefunden haben, ist es erforderlich, dass die Anmeldung und ggf. die Beantragung des weiteren Aufenthaltes zeitnah stattfindet.
Hierzu beachten Sie bitte die Öffnungszeiten und Ausgaben der Wartemarken im Rathaus, Friedrich- Ebert-Platz 1, 51373 Leverkusen, 4. OG.
Was ist, wenn der Visumantrag abgelehnt wurde?
Sollte der Visaantrag abgelehnt werden, erhalten Sie hierüber einen Ablehnungsbescheid, gegen den Sie die Möglichkeit haben, Rechtsmittel, die sogenannte Remonstration, einzulegen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Leverkusen
Die Unterlagen, die bei der Antragstellung vorzulegen sind, sind vom Einzelfall abhängig können sich nach dem Zweck des Aufenthalts und nach Land unterscheiden.
Bitte erkundigen Sie sich daher bei der zuständigen Botschaft oder beim Generalkonsulat nach den jeweiligen Regelungen. Eine Übersicht der deutschen Auslandsvertretungen finden Sie unter: Botschaften und Konsulate
Formulare
- Formulare: Formulare erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde, ggf. werden diese auch online angeboten
- Onlineverfahren vereinzelt möglich
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
Voraussetzungen
- Sie möchten sich in Deutschland aufhalten, um einen Studienplatz zu suchen.
- Sie sind aufgrund Ihres Schulabschlusses zum Besuch einer deutschen Hochschule oder eines Studienkollegs berechtigt.
- Sie können Ihren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz für die Dauer Ihres Aufenthaltes aus eigenen Mitteln ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern.
- Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Leverkusen
Verfahrensablauf
- Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält.
- Wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen Sie den Antrag nicht selbst stellen, sondern benötigen einen Vertreter (in der Regel erfolgt die Antragstellung durch die sorgeberechtigten Eltern).
- Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie einen Termin in der Ausländerbehörde. Im Fall der OnlineAntragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren.
- Wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen Sie bei der persönlichen Vorsprache von mindestens einem Vertreter begleitet werden. Können die sorgeberechtigten Elternteile nicht persönlich erscheinen, ist eine schriftliche Vollmacht für die Antragstellung beizubringen.
- Während des Termins werden Ihre Identität und Ihre Unterlagen geprüft (bringen Sie bitte Ihre Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin).
- Wird Ihrem Antrag entsprochen, werden für die Herstellung der Aufenthaltserlaubnis in Gestalt eines elektronischen Aufenthaltstitels (eATKarte) Ihre Fingerabdrücke genommen.
- Die Ausländerbehörde beauftragt die Herstellung der eATKarte bei der Bundesdruckerei. Nach der Fertigstellung erhalten Sie eine Information und können die eAT-Karte bei der zuständigen Stelle abholen. Die eAT-Karte ist grundsätzlich persönlich abzuholen.
- Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
Fristen
Antragsfrist:
6 Wochen bis 8 Wochen
Bemerkung (für weitere Informationen zur Gültigkeit):
Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums oder Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.
Die Aufenthaltserlaubnis wird für maximal neun Monate befristet erteilt.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Leverkusen
Bitte beachten Sie, dass der Antrag rechtzeitig gestellt werden sollte, da mit einer insgesamt mehrmonatigen Bearbeitungsdauer zu rechnen ist. Insbesondere können auch Wartezeiten auftreten, bis Sie Ihren Antrag bei der Auslandsvertretung stellen können
Kosten
- 100,00 Euro für volljährige Antragstellende
- 50,00 Euro für minderjährige Antragstellende
Bemerkung:
Für die Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte), der auch als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden kann, können weitere Gebühren anfallen.
Der Zeitpunkt sowie die Form der Gebührenerhebung sowie der Bezahlung variieren je nach Behörde.
In bestimmten Fällen können Gebührenermäßigungen oder -befreiungen in Betracht kommen (zum Beispiel für Asylberechtigte oder anerkannte Flüchtlinge). Für türkische Staatsangehörige können niedrigere Gebühren anfallen.
Hinweise (Besonderheiten)
- Das Verfahren in der Ausländerbehörde wird in der Regel in deutscher Sprache durchgeführt.
- Alle gegenüber der Ausländerbehörde getätigten Angaben sollten nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig sein, damit das Anliegen ohne größere Verzögerungen bearbeitet werden kann.
- Unrichtige oder unvollständige Angaben können das Verfahren verlangsamen und für die Betroffenen von Nachteil sein. Im Ernstfall können unrichtige oder unvollständige Angaben, die nicht rechtzeitig gegenüber der Ausländerbehörde vervollständigt oder korrigiert werden, die Rücknahme bereits erteilter Aufenthaltsrechte, eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Ausweisung aus dem Bundesgebiet zur Folge haben.
- Aufgrund der Komplexität des Aufenthaltsrechts dient diese Beschreibung lediglich der Information und ist nicht rechtsverbindlich.
Weitere Informationen
Hinweise für Leverkusen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg am 17.01.2023
Stichwörter
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