Geburt im Ausland Beurkundung bei Geburten auf Seeschiffen

    Geburtsurkunde Ausstellung

    Hinweise für Ahaus

    Sie benötigen eine Geburtsurkunde oder einen Auszug aus dem Geburtenregister? Ihre Geburtsurkunde erhalten Sie nur beim Standesamt Ihres Geburtsortes. Das Standesamt stellt sie aus dem Geburtenregister aus.

    Beschreibung

    Hinweise für Ahaus

    Direkt zum digitalen Urkundenservice

    Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen das Geschlecht, sowie die Angaben zu den Eltern. Sie können jederzeit bei dem Standesamt, in dessen Bereich Sie geboren wurden, eine Geburtsurkunde anfordern. Die Geburtsurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, das die Geburt beurkundet hat.

    Sie können die Geburtsurkunde in folgenden Formen erhalten:

    • Geburtsurkunde

    • Internationale Geburtsurkunde

    • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Geburtenregister

    Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Geburt eingetragen hat;

    Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Folgeburkundungen entweder als

    • neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder

    • Kopie oder wortgenaue Abschrift des Geburtseintrags aus dem Geburtenregister

      • außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und zusätzlichen Angaben zu den Eltern) enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie etwa Adoption oder Namensänderung

    • Geburtsurkunde in eingeschränkter Form, darin sind auf Wunsch keine Daten zu:

      • Geschlecht

      • den Eltern

    • Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, eine Bescheinigung über die Geburtszeit zu beantragen. Diese Bescheinigung enthält lediglich die Information, an welchem Datum und zu welcher genauen Uhrzeit die zu bescheinigende Person geboren ist und gilt nicht als Personenstandsurkunde

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Standesamt und Friedhofswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    48683 Ahaus

    Version

    Technisch geändert am 30.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ahaus

    Wie kann man Urkunden bestellen?

     

    1. Persönlich

    unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses. In aller Regel werden sowohl Urkunden als auch Registerabschriften sofort ausgestellt.

    2. Online

    Die Urkunden können direkt online über das untenstehende Formular angefordert werden. Die Gebühren können direkt über das integrierte ePayment bezahlt werden. Ein Foto des Personalausweises ist dem Online-Antrag beizufügen.

    3. Schriftlich

    Bei schriftlichen Anforderungen fügen Sie bitte eine Kopie Ihres Personalausweises, Ihres Reisepasses und die Gebühren (in bar, oder als Scheck) bei.

    Formulare

    Hinweise für Ahaus

    Voraussetzungen

    Hinweise für Ahaus

    Geburtsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

    Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):

    • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht

    • die Eltern

    • der Ehegatte beziehungsweise die Ehegattin oder der Lebenspartner beziehungsweise die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG)

    • die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie)

    • Geschwister mit berechtigtem Interesse

    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbaren Titel).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bei Geburt auf einem Seeschiff, das die Bundesflagge führt:

    • Der sorgeberechtigte Elternteil oder im Verhinderungsfall eine andere Person, die bei der Geburt zugegen war, erstattet die Geburtsanzeige beim Schiffsführer beziehungsweise bei der Schiffsführerin.
    • Die erforderlichen Unterlagen sollten beigefügt oder bei nächster Gelegenheit beim Standesamt I in Berlin nachgereicht werden.

    Bei Geburt auf einem Seeschiff, das eine ausländische Flagge führt:

    • Sie stellen einen Antrag auf Nachbeurkundung der Geburt beim zuständigen Standesamt in Deutschland.
    • Zuständig ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich entweder die betreffende oder die beantragende Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Andernfalls ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

    Der Versand von Geburtsurkunden erfolgt ausschließlich postalisch gegen Gebühr.

    Fristen

    Hinweise für Ahaus

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Ahaus

    2 - 5 Tage

    Kosten

    Hinweise für Ahaus

    Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar: 12,00 EUR Verwaltungsgebühr für jedes weitere identische Exemplar: 6,00 EUR.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ahaus

    Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister ersetzt die frühere Abstammungsurkunde (zum 01.01.2009 abgeschafft). Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten des Kindes, zum Beispiel durch eine nachträgliche Vaterschaftsanerkennung oder eine Namensänderung der Eltern, wird der Geburtseintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Geburtsurkunde ausgestellt werden.

    Weitere Informationen

    Informationen zum Personenstandsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de