Kind in KiTa anmelden
Sie wollen ihr Kind bei einer KiTa anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder-Tagespflegestellen.
Beschreibung
Hinweise für Soest
Aufgabe der Kindertageseinrichtungen ist es neben der klassischen Kinderbetreuung, die Erziehung in der Familie zu ergänzen und zu unterstützen. Um Kindern optimale Startchancen für die Schule zu geben, gehört es zu den Aufgaben von Erzieherinnen und Erziehern, die Kinder gezielt zu beobachten und ihrem Entwicklungsstand entsprechende Bildungsangebote bereit zu stellen.
Fragen rund um das Thema Kindertageseinrichtungen richten Sie bitte an die folgende E-Mail-Adresse:
kinderbetreuung@kreis-soest.de
Familienzentren
Familienzentren sind Kindertageseinrichtungen, die Kinder nicht nur bilden, erziehen und betreuen, sondern die ganze Familie unterstützen. Sie halten für Eltern und Familien Beratungs- und Hilfsangebote bereit. Sie unterstützen bei der Vermittlung von Tagespflegepersonen, gewährleisten oder vermitteln die Betreuung von Kindern unter drei Jahren und Kindergartenkindern außerhalb der üblichen Öffnungszeiten. Für Kinder zwischen vier Jahren und dem Schuleintritt, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, bieten Familienzentren Sprachförderung an.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Soest
Formulare
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Voraussetzungen
Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.
Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.
Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Soest
- SGB VIII
- Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
Verfahrensablauf
Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.
Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an.
Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.
Fristen
Hinweise für Soest
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Soest
Bitte melden Sie Ihr Kind spätestens sechs Monate vor Betreuungsbeginn in der Kindertageseinrichtung an. Für das neue Kindergartenjahr ab August wird die Anmeldung im Kita-Portal ab dem 1. Oktober des Vorjahres empfohlen.
Kosten
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In der Regel fällt ein Elternbeitrag an, abhängig vom Alter des Kindes,
dem Einkommen der Eltern oder des Elternteils bei dem das Kind lebt und den gebuchten Betreuungsstunden.
Weitere Informationen zu den Elternbeiträgen finden Sie hier
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Hinweise für Soest
- Kita-Portal Kreis Soest
- Kitafinder NRW
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 05.08.2022