Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Aufnahme

    Kind in KiTa anmelden

    Sie wollen ihr Kind bei einer KiTa anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder-Tagespflegestellen.

    Beschreibung

    Hinweise für Oer-Erkenschwick

     

    Sie benötigen eine Betreuung im Rahmen der Kindertagespflege?

    Kindertagespflege kann i.d.R. ab dem 3. Lebensmonat bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres gewährt werden. Vom 1. bis 3. Lebensjahr kann zwischen Kindertagespflege und einer Kindertageseinrichtung gewählt werden (sofern ausreichend Plätze verfügbar sind). Ab Vollendung des 3. Lebensjahres kann Kindertagespflege nur als Ergänzung zu Ganztagsplätzen in einer Tageseinrichtung oder der Ganztagsbetreuung (OGS) bewilligt werden.  

    Eltern haben einen Anspruch auf Kindertagespflege

    • vor dem 1. Geburtstag des Kindes bei Erwerbstätigkeit / Schule/ Maßnahme beider Elternteile (bei Alleinerziehenden der Elternteil bei dem das Kind lebt)
    • ab dem 1. Lebensjahr – 3.Lebensjahr des Kindes (unabhängig von Beschäftigung der Eltern)
    • vom 3.-14. Lebensjahr des Kindes in Randzeiten ergänzend zu Kindertageseinrichtung und Schule bzw. OGS
    • bei besonderen begründeten Belastungen von Eltern

     

    Der genaue Betreuungsbedarf wird mit Eltern in einem persönlichen Gespräch mit der Fachberatung für Kindertagespflege ermittelt.

    Der Kostenbeitrag für die Kindertagespflege ist von dem Jahresbruttoeinkommen der Eltern, dem Alter des Kindes und der gewählten Wochenstundenzahl abhängig und der jeweils gültigen Elternbeitragstabelle zu entnehmen. 

    Die Elternbeitragstabelle ist im Anhang einsehbar.

    Sie haben Interesse an der Tätigkeit als Kindertagespflegeperson? 

    Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf und vereinbaren einen persönlichen Termin, um sich beraten zu lassen.

    Kontakt:

    Frau Zhang-Wehle

    Telefon: 02368 / 691-361

    E-Mail: tagespflege@oer-erkenschwick.de

     

    Frau Blendermann

    Telefon: 02368 / 691-370

    E-Mail: tagespflege@oer-erkenschwick.de

     

    Für Anfragen bezüglich Tagespflegeplätzen senden Sie uns bitte eine E-Mail an tagespflege@oer-erkenschwick.de oder rufen Sie uns an.

    Per E-Mail senden Sie uns bitte folgende Daten:

    Name des Kindes + Geburtsdatum
    Name der Eltern + Geburtsdaten
    Adresse(n) der Eltern – leben Sie zusammen?
    Haben Sie gemeinsames Sorgerecht?
    Ihre Telefonnummer für Rückfragen
    Wann benötigen Sie Tagespflege und mit ca. wie vielen Wochenstunden?
     

    Bitte beachten Sie: Persönliche Gespräche können nur mit Termin erfolgen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Jugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    45739 Oer-Erkenschwick

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02368 / 691 - 0

    Fax: 02368 / 691 - 286

    E-Mail: Jugendamt@Oer-Erkenschwick.de

    Version

    Technisch geändert am 02.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Oer-Erkenschwick

    Formulare

    Hinweise für Oer-Erkenschwick

    Voraussetzungen

    Hinweise für Oer-Erkenschwick

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Oer-Erkenschwick

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Oer-Erkenschwick

    Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.

    Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an.

    Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.

    Fristen

    Hinweise für Oer-Erkenschwick

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Oer-Erkenschwick

    Kosten

    Hinweise für Oer-Erkenschwick

    Elternbeitragstabelle

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Oer-Erkenschwick

    Weitere Informationen

    Hinweise für Oer-Erkenschwick

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 05.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de