Kind in KiTa anmelden
Sie wollen ihr Kind bei einer KiTa anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder-Tagespflegestellen.
Beschreibung
Hinweise für Hennef (Sieg)
Die Kindertagespflege ist ein eigenständiges und gleichrangiges Betreuungsangebot neben einer Betreuung von Kindern in einer Kindertageseinrichtung. Sie bezieht sich vorrangig auf Kinder im Alter von 0-3 Jahren. Die Kindertagespflege ist gekennzeichnet durch eine familiennahe und individuelle Betreuung im häuslichen Umfeld, d.h. sie findet in der Regel im Familienhaushalt der Tagespflegeperson, jedoch auch in angemieteten Räumen sowie im Haushalt der Eltern des betreuten Kindes (Kinderfrau/Kinderbetreuerin) statt.
Tagespflegepersonen, die eine Betreuung von Kindern (mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt und länger als drei Monate) anbieten möchten, bedürfen einer Erlaubnis seitens des örtlich zuständigen Jugendamtes. Die Erteilung einer Erlaubnis zur Kindertagespflege setzt eine Überprüfung der Geeignetheit der Bewerberin/des Bewerbers voraus.
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Hennef berät Sie gerne in allen Fragen, ob als suchende Eltern oder als an der Tagespflege interessierte Person.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hennef (Sieg)
Formulare
Hinweise für Hennef (Sieg)
Voraussetzungen
Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.
Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.
Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Hennef (Sieg)
Verfahrensablauf
Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.
Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an.
Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Die Höhe Ihrer Kosten richten sich unter anderem nach Ihrem Einkommen, der Haushaltsgröße und vom Betreuungsumfang.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 05.08.2022
Stichwörter
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