Führerschein Ausstellung wegen Ablauf der Gültigkeit des Führerscheins

    Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen lassen

    Läuft die Gültigkeit Ihres Führerscheins bald ab oder ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Hochsauerlandkreis

    Die bisherigen grauen und rosafarbenen Führerscheine der Bundesrepublik Deutschland haben weiterhin Gültigkeit. Sie unterliegen jedoch einer Umtauschpflicht bis zum 19.01.2033 (dies betrifft auch EU-Kartenführerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden). Einzelheiten zu den Umtauschfristen siehe rechts, Rubrik: Info.

    In bestimmten Fällen ist der Umtausch auch vorher notwendig, insbesondere bei Beantragung einer Fahrerkarte, eines Personenbeförderungsscheins oder eines Internationalen Führerscheins bzw. wenn der bisherige Führerschein unleserlich ist.

    Vor Fahrten ins Ausland, auch EU-Länder, ist es ratsam, den bisherigen Führerschein in den EU-Kartenführerschein umzutauschen.

    Durch den Umtausch in den EU-Kartenführerschein gehen keine Rechte verloren. Die Fahrerlaubnisklassen werden vollständig übertragen.

    Die neuen EU-Kartenführerscheine enthalten eine Befristung von 15 Jahren.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse Meschede

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse Brilon

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse Arnsberg

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hochsauerlandkreis

    • Personalausweis oder Reisepass
    • bisheriger Führerschein
    • Lichtbild (biometrisch, 35x45 mm)

      Sollte Ihr bisheriger Führerschein von einer anderen Behörde ausgestellt worden sein, so ist vorab eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde zu beantragen. Diese Karteikartenabschrift muss zu Ihrem Termin bei der Führerscheinstelle vorliegen.

    Formulare

    Hinweise für Hochsauerlandkreis

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland.
    • Sie müssen Inhaberin oder Inhaber eines ab dem 19.01.2013 ausgestellten, befristeten Kartenführerscheins sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hochsauerlandkreis

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hochsauerlandkreis

    Fristen

    Bitte denken Sie daran, Ihren Führerschein rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit zu beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hochsauerlandkreis

    Kosten

    Hinweise für Hochsauerlandkreis

    30,40 bis 36,40 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hochsauerlandkreis

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hochsauerlandkreis

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 30.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de