Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen lassen
Läuft die Gültigkeit Ihres Führerscheins bald ab oder ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Hochsauerlandkreis
Die bisherigen grauen und rosafarbenen Führerscheine der Bundesrepublik Deutschland haben weiterhin Gültigkeit. Sie unterliegen jedoch einer Umtauschpflicht bis zum 19.01.2033 (dies betrifft auch EU-Kartenführerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden). Einzelheiten zu den Umtauschfristen siehe rechts, Rubrik: Info.
In bestimmten Fällen ist der Umtausch auch vorher notwendig, insbesondere bei Beantragung einer Fahrerkarte, eines Personenbeförderungsscheins oder eines Internationalen Führerscheins bzw. wenn der bisherige Führerschein unleserlich ist.
Vor Fahrten ins Ausland, auch EU-Länder, ist es ratsam, den bisherigen Führerschein in den EU-Kartenführerschein umzutauschen.
Durch den Umtausch in den EU-Kartenführerschein gehen keine Rechte verloren. Die Fahrerlaubnisklassen werden vollständig übertragen.
Die neuen EU-Kartenführerscheine enthalten eine Befristung von 15 Jahren.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Personalausweis oder Reisepass
- bisheriger Führerschein
-
Lichtbild (biometrisch, 35x45 mm)
Sollte Ihr bisheriger Führerschein von einer anderen Behörde ausgestellt worden sein, so ist vorab eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde zu beantragen. Diese Karteikartenabschrift muss zu Ihrem Termin bei der Führerscheinstelle vorliegen.
Formulare
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Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland.
- Sie müssen Inhaberin oder Inhaber eines ab dem 19.01.2013 ausgestellten, befristeten Kartenführerscheins sein.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
Bitte denken Sie daran, Ihren Führerschein rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit zu beantragen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Hochsauerlandkreis
Kosten
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30,40 bis 36,40 €
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 30.12.2022